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Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123388
26/06/2004 23:52
26/06/2004 23:52
Joined: Feb 2004
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Mettlach
TanjaSN Offline OP
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TanjaSN  Offline OP
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Mettlach
Hallo Ihr Lieben,

Ihr hattet mir vor einiger Zeit wertvolle Tipps zu meiner Frage Ein- und Ausreise mit Kind gegeben. Nun habe ich hierzu nochmals eine etwas speziellere Frage:

Vor der Eheschließung hatten mein tunesischer Mann und ich (deutsch) einen Ehevertrag beim Notar geschlossen. Außerdem, auf Anraten des Notars, eine Vollmacht, dass sowohl ich als auch gemeinsame Kinder jederzeit freie Ein- und Ausreise für Tunesien haben, ohne besondere Zustimmung des Ehemannes bzw. Vaters.

Diese Vollmacht hat mein Mann damals unterschrieben, sie liegt mir jedoch nur in deutscher Sprache vor.

Ist es sinnvoll, diese Vollmacht ins Arabische oder Französische übersetzen und beglaubigen zu lassen, und würde sie mir im Zweifelsfall in Tunesien wirklich etwas nützen? Müsste ich mit der übersetzten und legalisierten Version dann nochmals zum tunesischen Konsulat?

Einen tunesischen Pass für unsere gemeinsame Tochter haben wir vorsorglich nun auf dem Konsulat beantragt. Jetzt wäre es mir halt noch wichtig, diese Sache mit der Vollmacht zu klären.

Wenn dieses Thema schon mal diskutiert wurde, dann verweist mich einfach zum entsprechenden Link.

Danke im Voraus für Eure Antworten!

Tanja [Lächeln]

Re: Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123389
05/07/2004 09:15
05/07/2004 09:15
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Mettlach
TanjaSN Offline OP
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TanjaSN  Offline OP
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Mettlach
Hallo nochmal,

kann mir in der Angelegenheit mit der Vollmacht vom Ehemann niemand von Euch weiterhelfen? Leider habe ich bisher noch keine Antworten zu diesem Problem bekommen.

Sicher hat doch die/der Eine oder Andere von Euch ebenfalls einen notariellen Ehevertrag geschlossen und gleichzeitig diese vom Ehemann unterschriebene Vollmacht mitbekommen. Ich würde halt jetzt einfach gern wissen, inwiefern ich dieses Dokument tatsächlich nutzen kann, wenn ich mit Mann und Tochter in Tunesien Urlaub mache und ob solch ein Dokument noch übersetzt und beglaubigt werden muss.

Würde mich echt riesig über Antworten freuen!!!

Liebe Grüße
Tanja

Re: Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123390
05/07/2004 23:06
05/07/2004 23:06
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Dilan* Offline
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Letzte Woche erzählte mir die Mutter eines Schulkameraden meines Sohnes, dass sie trotz notarieller Vollmacht in den Pfingsferien Probleme bei der Ausreise (Monastir) hatte.
Das Stück Papier war zu alt! Es war 3 Jahre alt.

Ihr Glück: Schwiegervater und Schwager hatten sie zum Flughafen begleitet, nach einer Bestätigung von ihnen, dass alles seine Richtigkeit hat durfte sie mit den Jungs ausreisen.

Re: Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123391
05/07/2004 12:09
05/07/2004 12:09
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wiesbaden
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aline Offline
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aline  Offline
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1. Auf jeden Fall die Vollmacht übersetzen lassen. Wer soll die denn sonst da unten verstehen?
2. im Zweifelsfall gilt für ein tun. Kind (das ist Dein Kind nämlich in Tunesien) immer nur tun. Recht. Daher wäre es auf jeden Fall besser das gleiche Dokument von einem tun. Notar aufsetzen zu lassen. Und darauf achten, dass das Dokument nicht veraltet ist, denn eine 3 Jahre alte Vollmacht nützt u.U. nicht mehr viel.

so dürfte es funktionieren. Aber leider ist man oft dem teilweise beschränkten Horizont der Beamten ausgesetzt. Und da diese Frage rechtlich delikat ist, sind die eben oft verunsichert.

Re: Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123392
05/07/2004 12:24
05/07/2004 12:24
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nouri&dita Offline
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nouri&dita  Offline
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die vollmacht ist ohnehin nur eine farce, da sie jederzeit, selbst wenn das kind schon im flieger sitzt, vom mann widerrufen werden kann.
sie mag nützlich sein, falls man ohne vater unterwegs ist, aber zu sicherheitsgründen nicht verwendbar.
auch erfragbar bei österr. bzw. deutscher botschaft in tunis.

Re: Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123393
05/07/2004 13:03
05/07/2004 13:03
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Dilan* Offline
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Hallo Judith,

schön dich mal wieder hier zu sehen.

Re: Vollmacht vom Mann für Ein- und Ausreise #123394
05/07/2004 13:24
05/07/2004 13:24
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TanjaSN Offline OP
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TanjaSN  Offline OP
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Hallo,

schon mal danke für Eure Antworten!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, nützt mir diese Vollmacht, die inzwischen über fünf Jahre alt ist, ja gar nix. Das heißt, ich müsste dieses Papier in Tunesien einem Notar vorlegen, der das Ganze nochmal neu aufsetzt?

Wenn ich es nur übersetzen und beglaubigen lasse, bringt es ja anscheinend nichts, da es im Original schon zu alt ist, wenn ich Euch jetzt recht verstanden habe.

Irgendwie ziemlich aufwändig, denn ab wann gilt ein Papier vor den tunesischen Behörden als "alt"? Ich kann doch nicht jedes Jahr zum Notar laufen und dort meine Dokumente erneuern lassen [Durcheinander]

Nachdenkliche Grüße
Tanja