Guten Morgen,
Ronja verwies ja bereits auf die Regelungen des BGB, dies ist ein deutsches Gesetz und gilt natürlich hier in Deutschland. Dort wird auch nicht von Annulierung einer Ehe gesprochen sondern von der Aufhebung. Die Gründe für eine Aufhebung müssen aber bereits bei der Eheschließung vorgelegen haben, wie z.B. bei einer Scheinehe...allerdings wird eine Scheinehe zu einer "echten" Ehe, wenn der Partner den faulen Zauber hingenommen hat und trotzdem bereit ist die Ehe zu leben. Scheidung bedeutet Auflösung der Ehe aus Gründen die erst nach der Eheschließung entstanden sind.

@Claudia,
Zitat:
Der Mann hat aber auch das Recht die jetztige Frau auf Scheinehe zu verklagen, weil sie ihn verletzt und sogar mit Gewalt Verletzungen zufügte.

Mit der Begründung wird er wohl kaum Erfolg haben!