Guten Morgen, Ronja verwies ja bereits auf die Regelungen des BGB, dies ist ein deutsches Gesetz und gilt natürlich hier in Deutschland. Dort wird auch nicht von Annulierung einer Ehe gesprochen sondern von der Aufhebung. Die Gründe für eine Aufhebung müssen aber bereits bei der Eheschließung vorgelegen haben, wie z.B. bei einer Scheinehe...allerdings wird eine Scheinehe zu einer "echten" Ehe, wenn der Partner den faulen Zauber hingenommen hat und trotzdem bereit ist die Ehe zu leben. Scheidung bedeutet Auflösung der Ehe aus Gründen die erst nach der Eheschließung entstanden sind.
@Claudia,
Zitat:Der Mann hat aber auch das Recht die jetztige Frau auf Scheinehe zu verklagen, weil sie ihn verletzt und sogar mit Gewalt Verletzungen zufügte.
Mit der Begründung wird er wohl kaum Erfolg haben!
Re: Was nun?#123078 14/06/200407:3114/06/200407:31
Und da fällt mir noch was ein...im vorliegenden Fall wäre eine Härtfallscheidung ( §1565 Abs.2 BGB) wohl am wahrscheinlichsten. Da bei Misshandlungen ihm das Trennungsjahr wohl nicht mehr zugemutet werden kann.
Re: Was nun?#123080 14/06/200408:1314/06/200408:13
Danke für eure Antworten. Nachdem nunmehr alles eskaliert ist, wird er morgen erstmal nach Tunesien fliegen. Vielleicht kriegt sich die Alte ja wieder ein. Ansonsten wird er die Scheidung einreichen.
Die Ehe wurde übrigens in Tunesien geschlossen und er ist seit März hier.
Amel
Re: Was nun?#123081 14/06/200418:5614/06/200418:56
Hallo Amel, ich denke das ihr das schaffen tut, wendet euch an die iaf dort kann man euch Infos dazu geben und ihr bekommt dort auch Hilfe. Ich habe diese Infos auch von dort und ich denke dort wissen sie es am besten was möglich ist und was nicht.