Zu Dänemark und schnelles heiraten, egal was auf anderen Seiten steht wichtig ist das dies beachtet wird, und da kann man am Ende auch in Deutschland heiraten man braucht ein paar Unterlagen weniger.

wenn ein Thema hier bei uns angesprochen wird, würde ich mich freuen wenn man dann auch hier Infos dazu rein stellt und nicht auf andere Seiten verweist.

Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen ist für Dänemark in Kraft getreten. Das Inkrafttreten des Schengener Abkommens für Dänemark hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums.
Der Schengener Raum umfaßt seitdem 25. März 2001 die folgenden Länder: Belgien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien und Österreich.

Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland

Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zu Schengen, daß sie seit dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich maximal 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepaß mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:

Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland.
(Diese Titel gelten anstelle eines Visum nur dann, wenn sie in einem Paß bez. in Zusammenhang mit einem Paß als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.)

Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.

Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, daß der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat.

Ausländer mit einem Schengener Visum

Ein Schengener Visum, das vor dem 25. März 2001 von einer Vertretung eines bisherigen Schengener Vertragspartners (z.B. Deutschland) ausgestellt wurde und eine Gültigkeit über den 25. März 2001 hinaus hat, ist nach dem 25. März 2001 auch für die Einreise nach Dänemark gültig.

Ausländer mit einem Dänischen Visum

Ein Visum, das vor dem 25. März 2001 von einer dänischen Vertretung mit eine Gültigkeit über den 25. März 2001 hinaus ausgestellt wurde, hat nur Gültigkeit für Dänemark und nicht für den übrigen Schengener Raum.

Ein Visum, das nach dem 25. März 2001 von einer dänischen Vertretung außerhalb des Schengener Raums ausgestellt wird, hat auch Gültigkeit für den übrigen Schengener Raum.

Ausnahmen

Es gibt Ausländer, die ohne Visum nach Deutschland einreisen können, die aber für die Einreise nach Dänemark ein Visum benötigen. Es handelt sich um folgende Nationalitäten: Bolivia; Kolumbien; Die slowakische Republik. - Deutschland-Besucher aus diesem Ländern müssen vor der Einreise nach Dänemark ein Visum beantragen.

Weitere Fragen und Anträge

Das Kgl. Dänische Generalkonsulat in München stellt keine Visa aus. Für konkrete Fragen und Antragsformulare wenden Sie sich bitte an die dänische Botschaft in Berlin unter folgender Anschrift:

Kgl. Dänische Botschaft
Rauchstr. 1
10787 Berlin

Postfach 301245
10722 Berlin

Tel.: (030) 50 50 2000
Fax: (030) 50 50 2050

Antragsformulare online downloaden

Das Antragsformular kann ebenfalls von der Homepage des Kgl. Dänischen Ministeriums des Äußeren geladen werden. Folgen Sie bitte diesen Internetadressen:

http://www.um.dk/english/visarules.asp
http://www.um.dk/upload/opholdfra.pdf


Stand: 21. März 2001