Ihr Lieben, das was Svenja mir geschrieben hat, trifft so ziemlich das, was ich meinte. Mir geht es darum, nach welchem Recht entschieden werden würde, wenn es zu Streitigkeiten bzgl. Aufenthalt gemeinsamer Kinder, Vermögensausgleich etc. im Falle einer Scheidung o.ä. kommt.
Wollte Euch nicht konfus erscheinen, dachte nur, je allgemeiner meine Frage, umso vielfältiger Eure Antworten!
Danke Euch! Schöne Pfingsten!
Chris