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Re: Verwaltungsgericht??!!
#122383
07/05/2004 07:08
07/05/2004 07:08
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo, Zitat: Nun meine eigentliche Frage: Wenn ich vor das Verwaltungsgericht gehe und dort Einspruch gegen das Urteil einlege, kann ich dann mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen?? Hat das überhaupt Sinn??
Es wurde doch noch gar kein Urteil gesprochen, ihr habt einen Wiederspruch eingelegt und habt schriftlich den Grund erteilt bekommen, jetzt könnt ihr gegen diesen Ablehnungsgrund gerichtlich vorgehen, ich empfehle dir aber bei dieser Sache einen Anwalt aufzusuchen, denn man muß viele Dinge beachten. Allein aus dem Grund heraus, das es in diesem Bereich viele Kann aber keine Muß Bestimmungen gibt.
Dein Recht ist es aber gereichtlich vorzugehen.
Der Richter wird dies dann entscheiden, aber bitte suche dir einen Anwalt.
Es gibt eine Anwaltssuchdatei wo man sich in diesem Gebiet einen aussuchen sollte.
http://www.rechtsanwaltsdatei.de/
Claudia
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