Hallo,
der betrag kann sehr gut stimmen und sie (Frau) sollte aufpassen, denn in Tunesien kann der Mann z.B. gegen die Frau klagen weil sie fremd gegangen ist und Schadenersatz beanspruchen, was sehr oft auch bei Binationalen Ehene vorkommt.

Wenn ich sie wäre würde ich versuchen dies schnell hinter mich zu bringen, mir auch hier in Deutschland einen Anwalt nehmen, dnen dies ist sicherer.

Informationen dazu bekommt man auch bei der iaf und diese sollte deine Freundin sich auch einholen.

Sie hat zugegeben das sie fremd gegangen ist und dies reicht aus, das der Mann gegen sie zusätzlich klagt, ich habe dies alles einmal durch, nur der Mann (mein bester Freund) wollte dies dann nicht bis zum Schluß durchziehen, aber er hätte viel geld bekommen von der Frau und dies so lange bis er wieder heiratet oder wenn das Urteil anders gesprochen wird, auch länger.

Informationen bitte dazu einholen bei der IAF.

Die Scheidung ist das eine, aber es könnte noch mehr kommen.

Claudia