@ Gabi,
vielleicht kann ich als Polizistin etwas helfen. Es wäre interessant, wem Eure Wohnung gehört. Wenn sie nur Dir alleine gehört oder Du die alleinige Mieterin bist, hättest Du das Recht, eine günstige Gelegenheit zu nutzen (wenn er außer Haus ist) und mit Hilfe eines Schlüsseldienstes das Schloß auszuwechseln, so dass er zumindest nicht mehr in die Wohnung kommt. Allerdings kann er Dir so natürlich jederzeit ausserhalb "auflauern".
Normalerweise gibt´s bei Familienstreitigkeiten seit einigen Monaten eine Anweisung, dass derjenige die Wohnung zu verlassen hat, der stört. Das kann im Extremfall bedeuten, dass der Mann auch dann die Wohnung verlassen muss, wenn sie ihm allein gehört. So soll z.B. das verhindert werden, was Dir widerfahren ist. Nämlich dass Du nachts mit Kindern die Wohnung verlassen musst.
Allerdings sind Polizisten auch nur Menschen und so kann es trotzdem passieren, dass ein Beamter vor Ort anders entscheidet...
Natürlich ist es nicht schön, wenn Du (oder Unbeteiligte) die Polizei rufen müssen, aber Du musst auch bedenken, dass Dir das bei späteren, z.B. gerichtlichen Entscheidungen helfen kann, zumindest, wenn Du Dich auch dafür entscheidest, Strafanzeigen (wegen Bedrohung) zu erstatten. Denn dafür werden ja Akten angelegt und die können später beim Erwirken von Verfügungen oder einem Sorgerechtsstreit eingesehen werden...
PS: Oft versuchen die Polizeibeamten einem Ehepartner das Erstatten von Strafanzeigen auszureden. Das liegt dann daran, dass mindestens 90% der Betroffenen die Anzeigen sowieso wieder zurück ziehen, weil der Partner sich entschuldigt oder verspricht sich zu verbessern. Aber wenn Dein Entschluß zur Trennung fest steht, würde ich es trotz oder gerade wegen der Drohungen mit aller Härte durchziehen!!!