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Vaterschaftserklärung #121393
19/03/2004 18:08
19/03/2004 18:08
Joined: Nov 2003
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Saarland
Nika Offline OP
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Nika  Offline OP
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Joined: Nov 2003
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Saarland
Hab mal ne kurze Frage, vielleicht kennt sich jemand aus??

Ich bin jetzt im 5. Monat schwanger und möchte meinen tun. Freund gerne zur Geburt hierher einladen, d. h. ich stelle ein Visum von ca. 4-6 Wochen vor der Geburt und hätte dann gerne das er auch noch 2-3 Wochen nach der Geburt bei uns bleiben kann.

Jetzt hab ich mir überlegt, dass die deutsche Botschaft mir ja gar nicht glauben muss, das er wirklich der Papa ist [Durcheinander] - obwohl ich anhand einfacher Rechnung und vorliegenden Flugtickets beweisen kann, das ich zum Zeugungszeitpunkt in Tunesien bei ihm war.
Denkt ihr es wäre sinnvoll sowas wie eine Vaterschaftserklärung zu machen? Und muss ich dafür zu einem Anwalt? Oder reicht es einfach das ich eine schriftliche Erklärung abgebe, dass er der Vater ist und dann meine Unterschrift auf dem Amt beglaubigen lasse?

Ich will halt auf Nummer sicher gehen, damit das Visum auf keinen Fall abgelehnt wird.

Also was habt ihr für einen Rat für mich?
Hier gibt es doch so viele schlaue Köpfe, kann mir jemand helfen? [hilfe]

Re: Vaterschaftserklärung #121394
19/03/2004 19:49
19/03/2004 19:49
Joined: Oct 2003
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djerba
kenza Offline
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kenza  Offline
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djerba
eine vaterschaftserklärung wird auf dem jugendamt gemacht, er muß diese jedoch auch auf dem amt persönlich unterschreiben.zu deinen weiteren fragen kann ich dir nicht weiterhelfen, frag mal bei der botschaft nach.

Re: Vaterschaftserklärung #121395
19/03/2004 19:58
19/03/2004 19:58
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Pueppi Offline
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Pueppi  Offline
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hallo nika!

ich kann dir zwar zu deinen fragen leider keine auskunft geben. aber ich bin auch im 5. monat schwanger von meinem tunesischen freund.

wünsche dir alles gute für die schwangerschaft und dass es mit dem visum für deinen freund klappt.

liebe grüsse, püppi

Re: Vaterschaftserklärung #121396
19/03/2004 20:42
19/03/2004 20:42
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Josie Offline
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Josie  Offline
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Hey ihr, ich bin neu hier... Aber ich klinck mich trotzdem ma ein...

Wenn er Vater wird darf er dann nicht hier bleiben? Des hat jetzt nix mit deiner Frage zu tun aber es interessiert mich trotzdem! Habt ihr vor zu heiraten?

Re: Vaterschaftserklärung #121397
20/03/2004 08:57
20/03/2004 08:57
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Ja, das ist die wichtige Frage. Wenn Du, Nika, Deinen Freund nur zu Besuch einladen möchtest, wäre es (meiner Meinung nach) nicht sehr vorteilhaft, eine Vaterschaftserklärung mitzuschicken. Da die Botschaft ja sehr darauf erpicht ist, die Rückkehrbereitschaft der Tunesier festzustellen, bin ich ziemlich sicher, dass sie bei Vorlage einer Vaterschaftserklärung nicht wirklich davon ausgehen, dass er zurück kommen will. Mangelnde nachweisbare Rückkehrbereitschaft war schon immer ein gern gesehener Ablehnungsgrund.
[nixweiss1]

Re: Vaterschaftserklärung #121398
20/03/2004 11:11
20/03/2004 11:11
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Nika Offline OP
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Nika  Offline OP
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@Alle: Danke für eure Antworten!

@Kenza: Kann ich hier vom Jugendamt so eine Erklärung vorbereiten lassen, die er dann nur noch in Tunesien beglaubigt unterschreiben muss?

@Pueppi: Ich wünsch Dir auch alles Gute, unsere Babys dürften ungefähr zum selben Zeitraum entstanden sein, ich hab nämlich damals schonmal was von dir hier im Forum gelesen. [Lächeln]

@Josie: Wenn es so einfach wäre, dann gäb es für einige Leute viele Probleme weniger. Nein, er darf dann natürlich nicht so bleiben, sonst könnt sich ja einfach jede Frau ein Kind machen lassen und Deutschland wird total überbevölkert... [Winken]
Nein, nur Spass aber es geht wirklich nicht so.

@Indovina: Ja, diesen Ablehnungsgrund kenn ich gut... Aber wir wollen nicht heiraten im Moment und auch nicht hier leben - aber mach das mal der Botschaft klar. Ich dachte, wenn ich persönlich mit zur Botschaft gehe und wir vielleicht seinen Arbeitsvertrag vorlegen, dass sie dann milder gestimmt sind?

Re: Vaterschaftserklärung #121399
20/03/2004 15:51
20/03/2004 15:51
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Hallo Nika,

Hmm, wollte nur mal ganz nebenbei bemerken: Josie hat nicht so ganz unrecht. Es gibt genügend Drittstaatler (also Nicht-EU-Angehörige), deren Aufenthaltsrecht sich auf eine Vaterschaft (oder auch Mutterschaft) zu einem deutschen Kind begründet. Aber ist bissel kompliziert, Vaterschaftserklärungen allein genügen nicht.

Grüßle
[winken2]

Re: Vaterschaftserklärung #121400
20/03/2004 23:20
20/03/2004 23:20
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djerba
kenza Offline
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soweit ich weiß geht das nicht,ich glaube er muß persönlich hier auf dem amt erscheinen. frag aber lieber noch mal nach.

Re: Vaterschaftserklärung #121401
22/03/2004 17:25
22/03/2004 17:25
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Nika Offline OP
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Nika  Offline OP
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@Indovina
ich glaub eher nicht dass die meinen "Schatz" hier so einfach bleiben lassen würden, nur aufgrund der Vaterschaft. Dafür hat er es sich schon zu sehr mit den Herren auf der Botschaft verscherzt. Die können ihn nämlich gar nicht so gut leiden... [Breites Grinsen]

@kenza
Ok, ich werd dann mal hier auf dem Jugendamt nachfragen, wie das so geht.

Vorläufig nochmal an alle Danke für die Hilfe!

Re: Vaterschaftserklärung #121402
24/03/2004 11:56
24/03/2004 11:56
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indovina Offline
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indovina  Offline
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@ Nika

pn für Dich [Lächeln]

Re: Vaterschaftserklärung #121403
26/03/2004 16:03
26/03/2004 16:03
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Nika Offline OP
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Nika  Offline OP
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@Indovina

Danke für die nette Nachricht!!
Ich werde mal alles mit meinem Freund besprechen und sobald sich was neues ergeben hat, geb ich dir natürlich Bescheid!

Danke nochmal, bis denn Nika

Re: Vaterschaftserklärung #121404
30/05/2004 23:18
30/05/2004 23:18
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Schwalbach
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Shirin Offline
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Shirin  Offline
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Joined: May 2004
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Schwalbach
Hallo Indovina!

Kannst du mir vielleicht weiterhelfen in Bezug auf Informationen über diese Drittstaatlersache??

Hab dir auch schon ne E-Mail geschickt.

Lg