Hallo Nika,
Hmm, wollte nur mal ganz nebenbei bemerken: Josie hat nicht so ganz unrecht. Es gibt genügend Drittstaatler (also Nicht-EU-Angehörige), deren Aufenthaltsrecht sich auf eine Vaterschaft (oder auch Mutterschaft) zu einem deutschen Kind begründet. Aber ist bissel kompliziert, Vaterschaftserklärungen allein genügen nicht.
Grüßle
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