Hallo Nika,

Hmm, wollte nur mal ganz nebenbei bemerken: Josie hat nicht so ganz unrecht. Es gibt genügend Drittstaatler (also Nicht-EU-Angehörige), deren Aufenthaltsrecht sich auf eine Vaterschaft (oder auch Mutterschaft) zu einem deutschen Kind begründet. Aber ist bissel kompliziert, Vaterschaftserklärungen allein genügen nicht.

Grüßle
[winken2]