Hepatitis D
Krankheitserreger - Übertragung - Vorkommen und Durchseuchung - Inkubationszeit - Symptome - Diagnose - Prognose - Therapie - Vorbeugung - Rechtliches
Krankheitserreger
Das Hepatitis-D-Virus (HDV) ist ein defektes einzelsträngiges RNA-Virus, das für die Infektion von Leberzellen die Hülle des Hepatitis B-Virus benötigt. Die Hepatitis D tritt somit stets mit der Hepatitis B zusammen auf.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt durch Blut oder Blutprodukte, seltener durch Intim- oder Schleimhautkontakt.
Vorkommen und Durchseuchung
Die Hepatitis D ist in der BRD sehr selten und im wesentlichen auf Risikogruppen beschränkt, vor allem drogenabhängige HBsAg-Träger sind betroffen.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt ca. 3 - 7 Wochen.
Symptome
Nach dem Auftreten unspezifischer Voranzeichen wie Müdigkeit und Übelkeit kommt es in der Folge zu Gelbwerden (Ikterus) und Transaminasenanstieg. Man unterscheidet zwei Arten von Infektionen, die auch im klinischen Verlauf voneinander abweichen: 1. Die gleichzeitige Infektion von HDV und HBV wobei der Verlauf analog dem der Hepatitis B ist. 2. Die Superinfektion, also eine spätere Infektion bei einer bereits bestehenden Hepatitis B-Infektion mit HDV, die zu schweren Verläufen mit Chronizität in 70 - 90% der Fälle führt.
Diagnose
Die Diagnose erfolgt durch spezielle Blutuntersuchungen zum Nachweis von Anti-HDV-Antikörpern (IgM und IgG) bzw. von HDV-RNA mittels Hybridisierung oder PCR oder auch durch Nachweis von HDV-Antigen in Lebergewebe mittels Immunfluoreszenz.
Prognose
Die Superinfektion mit HDV führt häufig zu schweren Verläufen mit hoher Letalität.
Therapie
Die Behandlung erfolgt mit Interferon Alpha, wobei die Langzeitansprechrate mit Verschwinden der Virusvermehrung unter 20% liegt.
Vorbeugung
Eine Impfung gegen Hepatitis B verhindert auch die Infektion mit HDV. Bei chronischen HBsAg-Trägern ist eine Vorbeugung durch Impfung jedoch nicht mehr möglich.
Rechtliches
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bei einer akuten Hepatitis D (zusammen mit Hepatitis B) der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der dadurch hervorgerufene Tod namentlich zu melden. Weiterhin besteht für alle Nachweise des Hepatitiserregers D eine namentliche Meldepflicht.
Hepatitis E
Krankheitserreger - Übertragung - Vorkommen - Symptome - Diagnose - Prognose - Therapie - Prophylaxe - Rechtliches
Krankheitserreger
Das Hepatitis-E-Virus (HEV) ist ein einzelsträngiges RNA-haltiges Virus ohne Hülle, das vorläufig in die Familie Caliciviridae eingeordnet wurde.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt fäkal-oral, vor allem über kontaminiertes Trinkwasser. Langzeitausscheider stellen möglicherweise ein Virusreservoir dar. Die Übertragung von Mensch zu Mensch scheint sehr selten; eine Übertragung im Mutterleib ist wahrscheinlich verbunden mit perinataler (vor der Geburt) Morbidität und Letalität.
Vorkommen
In tropischen und subtropischen Ländern ist das HEV für mehr als 50% der akuten Fälle verantwortlich. Epidemische aber auch sporadische Formen kommen vor allem in Entwicklungsländern vor. Akute HEV-Infektionen sind in Europa sehr selten - wenn sie auftreten, sind sie oft durch Emigranten importiert worden oder sie wurden bei Reisen in Endemiegebiete erworben. Dabei handelt es sich vor allem um Indien, Pakistan, Teile von Asien und Mexico.
Symptome
Die klinischen Symptome ähneln denen der Hepatitis A, i. d. R. klingen sie 6 Wochen nach Erkrankungsbeginn wieder ab. Subklinische Verläufe sind bei Kindern häufig. Fulminante (schwere) Verläufe mit hoher Letalität kommen vor allem bei Schwangeren vor, chronische Verläufe sind dagegen unbekannt.
Diagnose
Die Diagnose erfolgt durch spezielle Blutuntersuchungen zum Nachweis von HEV-Antikörpern (IgM und IgG) und/oder von viraler Nukleinsäure mittels PCR.
Prognose
In den meisten Fällen heilt die Hepatitis E ohne Folgeschäden aus. Die Sterblichkeit (=Letalität) liegt zwischen 0,5 und 3% in der Normalbevölkerung; bei infizierten Schwangeren beträgt sie jedoch bis zu 20% und führt zu häufigen Spontanaborten im Frühstadium der Schwangerschaft.
Therapie
Derzeit gibt es kein Medikament gegen das HEV.
Prophylaxe
Es existiert noch keine Impfung gegen Hepatitis E. Die Vorbeugung erfolgt also durch sorgfältige Hygiene wie Abkochen des Trinkwassers und keine Früchte zu essen, die man nicht schälen kann.
Rechtliches
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bei einer akuten Hepatitis E der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der dadurch hervorgerufene Tod namentlich zu melden. Weiterhin besteht für alle Nachweise des Hepatitiserregers E eine namentliche Meldepflicht.
Hepatitis G
Krankheitserreger - Übertragung - Vorkommen - Inkubationszeit - Symptome - Diagnose - Prognose - Therapie - Prophylaxe - Rechtliches
Krankheitserreger
Das Hepatitis-G-Virus (HGV) ist ein einzelsträngiges RNA-Virus, das zur Gruppe der Flaviviridae gehört.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt durch Blut und Blutprodukte. Bei der Geburt kann eine Übertragung von der Mutter auf ihr Kind erfolgen.
Vorkommen
Weltweit sind ca. 1,5-3% der Bevölkerung infiziert. Etwa 80% aller mit Hepatitis C infizierten, intravenös injizierenden Drogenabhängigen sind mit Hepatitis G infiziert.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 4-12 Wochen.
Symptome
Zur Zeit sind keine Symptome, die durch HGV ausgelöst werden, bekannt.
Diagnose
Die Diagnose erfolgt durch spezielle Blutuntersuchungen zum Nachweis von HGV-Antikörpern (IgM und IgG) und/oder von viraler Nukleinsäure mittels der Polymerase Ketten (=chain) Reaktion (PCR).
Prognose
Das Hepatitis-G-Virus ist erst vor kurzem entdeckt worden. Die Suche und Diskussion nach bzw. über krankmachende Wirkungen sind derzeit in vollen Gange. Ob das Virus überhaupt als Hepatitisvirus angesehen werden kann, ob es also hepatogen ist, ist umstritten. Die Mehrzahl der HGV infizierten Personen haben keine Krankheitssymptome und auch keine Leberentzündung (Hepatitis). Es wird u.a. diskutiert. ob das Virus für das Auftreten einer fulminanten Form der Hepatitis, die durch andere Viren hervorgerufen wird, verantwortlich oder mitverantwortlich ist.
Therapie
Da eine krankmachende Wirkung nicht bekannt ist, gibt es keine Grundlage für eine Therapie.
Prophylaxe
Es existiert noch keine Impfung gegen Hepatitis G.
Rechtliches
Da bisher nicht eindeutig feststeht, ob der Erreger zu einer Virushepatitis führt, ist eine Meldung nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes, das eine namentliche Meldung bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod vorschreibt, bisher nicht erforderlich.