Man kann laut Gesetz welches in der Bundsrepublik Deutschland besteht, keine Leistungen wegen so einer Sache kürzen. Es ist auch gesetzlich geregelt das man keine Verpflichtserklärung bekommt, wenn man eine Leistung vom Staat bezieht, sei denn man hinterlegt eine Bankbürgschaft oder Bargeld als Bürgschaft wo man nicht mehr nach dem Einkommen schaut.
Im Landkreis Greiz z.B. muß man immer eine Bürgschaft hinterlegen und dies in einer Höhe von 1500 € welche man zurück bekommt, wenn der Gast wieder ausgereist ist.
In welcher Stadt wohnt ihr denn, dann schaue ich nach wie hoch dies bei euch ist.
Claudia