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Re: Ehevertrag?
#120776
07/03/2004 19:59
07/03/2004 19:59
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Joined: Oct 2003
Beiträge: 1,176 Österreich
ximena
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Joined: Oct 2003
Beiträge: 1,176
Österreich
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also...
wenn man jetzt wüßte, daß man schwanger wäre oder schon ein gemeinsames kind besäße, dann kann man das mit dem ausreisen beim tunesischen konsulat regeln, ja?
aber im ehevertrag nicht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, also muß man dann dorthin, ja?
oder man muß gemeinsam zum notar (ein notar hier oder in tunesien?), aber das dann wieder für das tunesische konsulat übersetzen lassen...reicht das ins französische oder muß es ins arabische sein??
man, ist das kompliziert!
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Re: Ehevertrag?
#120777
09/03/2004 18:57
09/03/2004 18:57
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 333 Lüdenscheid
Gwin
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 333
Lüdenscheid
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Ich dachte, es gäbe seit letztem Jahr eine neue Gesetzesvorlage, in der es heißt, dass man die Unterhaltszahlungen nicht in einem Ehevertrag regeln kann, da nach deutschem Recht ausschlaggeben sei, wie der Lebensstandart während der Ehe war und wie er dann nach der Scheidung sein sollte. Außerdem gilt nach deutschem Scheidungsrecht doch eh, dass nur die Güterzugewinnung unter den Ehepartnern geteilt wird und man daher immer alle Quittungen sammeln sollte, um dies später evtl. einfacher zu teilen.
Ich sehe dann keinen generellen Sinn für einen Ehevertrag.
Was mich aber interessiert ist, dass es immer heißt, bei "islamischen Ehen" werde vorher immer ein Ehevertrag gemacht. Heißt das, dass wenn ich und mein Verlobter im Sommer Standesamtlich heiraten, einen Ehevertrag in Tunesien machem müssen - oder gilt das nur für die religiöse Eheschließung?!
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Re: Ehevertrag?
#120778
09/03/2004 21:12
09/03/2004 21:12
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Joined: Feb 2004
Beiträge: 121 Buxtehude
Malak
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Joined: Feb 2004
Beiträge: 121
Buxtehude
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Hallo Gwin, ich finde der deutsche Ehevertrag ist wichtig wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, die Gütertrennung kann wichtig sein bei Selbstständigkeit so der Partner nicht mit in die Haftung geht,dann kommt es darauf an wer mehr in die Ehe gebraucht hat, es ist richtig das es eine neue Gesetzesgrundlage gibt. Diese bezieht sich aber darauf wenn ein Parnter, sein Beruf aus familiären Gründen nicht ausüben kann, so das der verdienende Partner, wenn er ein großes Gehalt dann auch Unterhalt zahlen muß zum Verständnis er,sie hat z.B. 14000.- Euro im Vertrag war eine Regelung von 1650.-Euro Unterhalt veranlagt so ist der jenige der den Unterhalt bekommt der Dumme, das Gericht sagt das die Verhältnismäßigkeit stimmen muß. Willst du denn bei einer Scheidung auch deine Rente,Lebensversicherung usw. "teilen". Denn sonst muß bei der Scheidung doch ein Ausgleich bezahlt werden. Das nichts damit zutun das man den Mann, Frau nicht liebt, es hat nur damit zutun, das auch das nichterhoffte eintreten kann und man eine kleine Sicherheit hat. Eine Sorgfalsplicht hat der jenige immer, wenn ein Parnter nach der Scheidung in die Sozialhilfe geht, dann muß gezahlt werden. in Tunesien gelten Gütertrennung!Wenn ihr möchtet stelle ich meinen Ehevertrag ins Netz. LG Malak
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