Ich dachte, es gäbe seit letztem Jahr eine neue Gesetzesvorlage, in der es heißt, dass man die Unterhaltszahlungen nicht in einem Ehevertrag regeln kann, da nach deutschem Recht ausschlaggeben sei, wie der Lebensstandart während der Ehe war und wie er dann nach der Scheidung sein sollte.
Außerdem gilt nach deutschem Scheidungsrecht doch eh, dass nur die Güterzugewinnung unter den Ehepartnern geteilt wird und man daher immer alle Quittungen sammeln sollte, um dies später evtl. einfacher zu teilen.
Ich sehe dann keinen generellen Sinn für einen Ehevertrag.
Was mich aber interessiert ist, dass es immer heißt, bei "islamischen Ehen" werde vorher immer ein Ehevertrag gemacht. Heißt das, dass wenn ich und mein Verlobter im Sommer Standesamtlich heiraten, einen Ehevertrag in Tunesien machem müssen - oder gilt das nur für die religiöse Eheschließung?!