hallo ximena,

in einem ehevertrag wird der güterstand geregelt, d.h. ob ihr gütertrennung, zugewinngemeinschaft etc. haben wollt.

in einem ehevertrag kann auch der unterhalt nach einer scheidung geregelt werden, d.h. ihr könnt auf gegenseitige unterhaltszahlungen verzichten. unterhaltszahlungen für kinder können in einem ehevertrag nicht geregelt werden (lt. familiengericht) - derjenige, der das sorgerecht erhält hat anspruch auf unterhaltszahlungen für kinder.
das sorgerecht kann in einem ehevertrag zwar niedergeschrieben werden, allerdings interessiert es ein deutsches familiengericht bei der scheidung nicht. es entscheidet aufgrund der aktuellen situation etc. und was für das kind besser ist.
die ausreise mit kindern aus tunesien der mann mit einem vordruck vom tunesischen konsulat dir erlauben - das ist die einfachste möglichkeit, da es bereits auf arabisch ebenfalls vorgeschrieben ist und somit bei den zöllnern in tunesien keine probleme gibt.
ihr könnt auch beim notar ein papier aufsetzen, in dem ihr das niederschreibt, allerdings muss das dann übersetzt und vom tun. konsulat beglaubigt werden.

gruß
schnecke