Also, ich komme gerade vom Standesamt in Wien und hab folgende Informationen für Österreich!

Wenn man ein Ehefähigkeitszeugnis als Österreicherin bei dem zuständigen Standesamt beantragen möchte muß man folgende Schritte unternehmen:

1) Während der Amtszeiten zum Standesamt gehen
2) Wird man gefragt wo man heiraten möchte
(=Tunesien) und wie der Partner heißt und wo
er wohnt
3) Wird man gefragt, wo man gemeldet ist, wie
alt man sei und wie alt der Partner sei
4) Bekommt man ein Merkblatt mit allen
erforderlichen Dokumenten für die Ermittlung
der Ehefähigkeit:

Mann:
* Geburtsurkunde
* Pass (Kopie)
* Meldebestätigung als Nachweis des
Hauptwohnsitzes
* Erklärung des nicht erschienenen Verlobten
(auf Formular D6)
* Diplomatische Beglaubigung der fremdsprachigen
Urkunden

Auf diesem Formular D6 muß man folgende Daten angeben:

Mann:
* Familienname
* Vorname(n)
* Wohnanschrift
* Geburtsdatum
* Geburtsort
* Land
* Name des Vaters
* Name der Mutter
* Staatsangehörigkeit
* Religion
* Familienstand
* Zahl der früheren Ehen
* Letze Eheschließung mit wem (Name)
* Warum aufgelöst? (Scheidung, Tot, ...
* Wo aufgelöst? (Ort, Land)
* Zum Zeitpunkt der Scheidung welche
Staatsbürgerschaft
* Staatsbürgerschaft des ehemaligen Ehepartners

Frau:
* Name
* geboren am
* in
* Staatsangehörigkeit
* Antrag auf Ausstellung eines
Ehefähigkeitszeugnisses
* Mit meinem Verlobten habe ich ... gemeinsame
Kinder
* In der Ehe möchte ich den Familiennamen ...
führen
* Mein Ehepartner wird den Familiennamen ...
führen
* Kinder, die aus unserer Ehe hervorgehen sollen
den Namen ... führen

Frau:

* Geburtsurkunde
* Staatsbürgerschaftsnachweis (lautend auf den
aktuellen Familiennamen)
* Meldebestätigung als Nachweis des
Hauptwohnsitzes
* Lichtbildausweis

Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit Übersetzungen in die deutsche Sprache vorgelegt werden, de von einem gerichtlich beeideten Übersetzer angefertigt werden. Internationale Personenstandsurkuden bedürfen keiner Übersetzung. Die Zuständigkeit des Standesamtes richtet sich nach dem Wohnort oder Aufenthalt eines der Verlobten.
Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Amtsbereich einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz im Inland hatte.
Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt Wien-Innere Stadt zuständig.

Nachdem man die eigenen Daten ausgefüllt hat, schickt man dieses Antragsformular zu seinem Schatz, welcher seine Daten einsetzt und unterschreibt!

Fertig unterschrieben und mit seinen oben angeführt benötigten Papieren, welche er sich zuerst am Außenministerium in Tunis und anschließend auf der österreichischen Botschaft nochmals beglaubigen läßt und hinterher von einem Übersetzer auf Deutsch übersetzen läßt geht das ganze retour wieder nach Österreich.

Sobald man den ganzen Papierkram in seinen Händen hält kann man dann erneut aufs Standesamt gehen und erhält sein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

Die Dokumente der österreichischen Frau müssen keine neuen Dokumente sein, es gelten die, die man als Baby bekommen hat.

Ich habe aber den Tip bekommen, daß ich mir beim Angeben der Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis gleich neue Dokumente ausstellen lassen soll (International), denn die brauche ich anschließend für sein Visum.

So, daß war jetzt erstmal alles für das Ehefähigkeitszeugnis! Mehr kann ich einstweilen noch nicht schreiben, da ich ja selbst heute erst dieses Antragsformular holen war!

Sobald wir dies alles erledigt haben werde ich natürlich auch alle weiteren Schritte wieder ins Forum stellen!

So, und jetzt haltet uns bitte die Daumen, daß wir alles schnell und korrekt geregelt bekommen!