Hallo Ulmo,

in München wird auch so wie du beschrieben hast gearbeitet. Das hängt vom zuständigen OLG ab. (Die meisten OLG arbeiten anders).

Der Standesbeamte in München hat mir eine Bestätigung geschrieben, daß zur Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG der Verlobte bereits hier in Deutschland sein muß.

Mit diesem Schreiben ist mein Verlobter zur Dt Botschaft, und dort wurden die weiteren Schritte veranlasst. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wurde dann von Deutschland a us beantragt.
Somit hat dein Verlobter auch die Möglichkeit erstmal probeweise in Deutschland zu leben.

Ich hab dieses Schreiben in meiner Arbeit.
Wenn ich dir weiterhelfen kann oder soll, melde Dich per PN