Du musst mit einem Mietvertrag und der letzten Gehaltsabrechnung zur Ausländerbehörde und dort eine sogenannte Verpflichtungserklärung ausfüllen. Bist du verheiratet, muss der Partner mit dem höheren Einkommen die Einladung machen. Man verpflichtet sich dadurch, für die, für den Gast, anfallenden "öffentlichen Kosten", aufzukommen. Die Verpflichtungserklärung kostet €20,00