Ein Tunesier würde eh nicht sofort nach der Heirat den Deustchen Paß bekommen. Wenn dies so leicht ginge, würde dies sicher jeder machen, fünf Tage verheiratet den Deutschen Paß abholen und scheiden lassen, das wäre ja zu leicht.

Wer das neue Ausländergesetz kennt, welche am 01.01.05 in kraft getreten ist, weiß das jetzt vieles noch schwerer geworden ist.

Es beginnt allein bei der Ablehnung eines Touristenvisum welches laut § 77 Absatz 2 des deutschen Aufenthaltsgesetz lautet es:
(2) Die Versagung und die Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform.

Jeder kann sich hierzu das ganze Gesetz genauer durchlesen und ich empfehle dies auch jeden:

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#77

Ich werde dazu auch noch ein extra Thema eröffnen da ich zur Zeit sehr viele dieser Fragen auf dem Tisch liegen habe.

Claudia