Hallo,
ein Tunesisier kann auch mit dem Erwerb der dt. Staatsbürgerkunde nicht seinen Namen ändern; er beantragt ja mit seinem tun. Namen den neuen Pass. Es ist auch richtig, dass er nicht den Namen seiner Frau annehmen kann und die Kinder nach tun. Recht automatisch den Namen des Vaters bekommen ( in den tun. Pässen mit den Zwischennamen, d.h. ben / bent und dem Namen des Vaters und bei der Einreise in TN wird sogar meist der Großvatername verlangt). Die meisten tunesischen Frauen behalten jedoch auch nach der Heirat ihren Namen ( war dort im Gegensatz zu Deutschland schon immer möglich).
In den letzten Jahren wird für die Ausreise; NICHT
für die Einreise; aus TN von tun. Kindern ( egal ob alleine oder mit dt. Mutter) immer die Einwilligung des Vaters benötigt- und natürlich der tun. Pass-. Als Einwilligung genügt ein formloses Schreiben des Vaters, dass er die Ausreise der Kinder bewilligt. Dieses muss aber von ihm selbst an der entsprechenden Botschaft oder dem zuständigen Rathaus in TN vorgelegt und dort abgestempelt werden. Ansonsten sind Ausreiseprobleme oder,ich weiss von einem Fall,die Ausreise gefährdet.