Sollten die T´s die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, können sie den Namen der Frau annehmen. Aber in ihrem T-Pass, den sie auf immer und ewig haben, der auch der Einzige ist, der in T anerkannt ist, behalten sie den T-Namen. Standesbeamte die Hochzeiten in D vornehmen müssen auch das Recht des Landes des ausl. Partners bei der Namenswahl berücksichtigen. Dies sagt deutlich, dass ein T den Namen der Frau nicht annehmen kann. Ausser es hat sich geändert, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Darüber würde ich mich noch einmal ganz genau erkundigen.