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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120125
19/05/2004 10:19
19/05/2004 10:19
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611 Bayern
Dilan*
Mitglied
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611
Bayern
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Hallo Anna, das Kindschaftsrecht wurde vor einigen Jahren überarbeitet. Inzwischen ist es auch möglich, daß ein uneheliches Kind oder Kinder aus vorangegangen Ehen den neuen Familiennamen bekommen können ohne Adoption. siehe auch http://www.liga-kind.de/pages/zeit94.htm Namensrecht Welchen Namen soll sich eine Stieffamilie geben? Eine Familie mit soviel verschiedenen Namen wie Familienmitglieder ? Oder ist es einfacher, das Zusammenleben unter einem gemeinsamen Namen zu starten und zu dokumentieren, wer jetzt zusammengehört. Andererseits möchte jeder vielleicht seinen Namen behalten, der ihm seit Jahren vertraut ist, zu einem gehört. Beide Formen der Namensgebung sind möglich. Eine erneute Eheschließung läßt den Kindesnamen unberührt. Damit ist klargestellt, daß ein Kind seinen Geburtsnamen auch dann behält, wenn seine Eltern nach einer Scheidung erneut heiraten und einen anderen oder keinen Ehenamen führen.Mit der Geltung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum 1.7.1998 hat sich der Gesetzgeber dem Problem gestellt. Das Kind kann auch den Ehenamen aus der neuen Ehe bekommen, so § 1618 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies geschieht durch die sogenannte Einbenennung. Die Namenserteilung begründet weder Rechte noch Pflichten. Mit jeder Wiederheirat ist eine erneute Einbenennung möglich, es entfällt dann jeweils der dem Namen des Kindes vorangestellte oder angefügte Ehename aus der vorherigen Einbenennung.
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120143
09/02/2005 21:49
09/02/2005 21:49
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
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Hallo Ihr Lieben. Ich hatte es schon in anderen Themen erklärt. --------------------------------------------- Ein Standesamt ist verpflichtet bei einer Eheschliessung in D zu prüfen, ob die Namenswahl mit dem Namensrecht des Heimatlandes des Partners vereinbar ist!! -------------------------------------------- Mein Standesbeamter hat dieses getan und mir gesagt, er kann meinen Namen annehmen und ER würde es auch tun. Fakt ist das er dann in seinem Land Probleme bekommen könnte. Ncoh hinzu kommt, das er dort Eigentum + Land! Von daher habe ich nun eine Termin bei einen Rechtsanwalt der sich mit dem Islamischen Eherecht auskennt und der mir sicherlich dann mehr erzählen kann. Denn es geht ja auch um sein Besitz und mein Besitz - etc. und wie sich das überhaupt verhält, den das Deutsche Recht gilt in Arabischen Ländern nicht. Dazu müssen extra bestimmte Verträge geschlossen werden und dafür gibt es sogar hier in Deutschland - Rechtsanwälte - die sich auf dem Gebiet spezialisiert haben! Islamische Scheidungsrecht / Eherecht / Familienrecht , etc. Wie dem auch sei, ich halte Euch auf dem laufenden. Selbst im Forum hier gibt es Tunesier die den Familiennamen der Frau angenommen hat - ich weiss nicht , was für Folgen oder Nachteile es für die Männer hatte. Da müsst Ihr schon selbst die bestimmten Leute ansprechen, die den Schritt schon getan haben und damit Leben und aus Erfahrung sprechen können. Ich denke, es ist aber besser er behält seinen Namen, alleine schon wen der Schwierigkeit das er wohl nicht hier einen anderen Namen haben kann wie in Tunesien. Nur warum geht es bei manchen? Oder einige hier sagen nicht die Wahrheit. Ich für meine Teil, spreche mit den Leuten, wo ich die Sicherheit habe, das ich mich richtig erkundigt habe. Das Auswärtige Amt bietet dazu auch Beratungsstellen an, in jeder grossen Stadt. Warten wir es einfach ab
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