@gwin
Kinder aus "Mischehen" müssen sich nicht für eine der Staatsangehörigkeiten entscheiden. Das wäre im übrigen auch schwer möglich, da man die tunesische Staatsbürgerschaft nicht ablegen kann. Die kann man höchstens aberkannt bekommen, bei Hochverrat oder so.
Die von Dir beschriebene Optionslösung gilt für in Deutschland geborene Ausländer (zb Türken), die den deutschen Pass bekommen können und sich dann erst mit Volljährigkeit entscheiden müssen.
Als Kind aus einer sog. bi- oder multinationalen Ehe trifft dies aber nicht zu, da man das Recht auf beide/alle Staatsangehörigkeiten hat.

Insgesamt sollte allen klar sein, dass das tunesische Recht, die elterliche Sorge dem Kindsvater zuspricht, weswegen er auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Daher gibt es auch immer diese Ausreiseprobleme, da dies nicht dem deutschen Rechtsverständnis entspricht. Eine notariell beglaubigte Ausreiseerlaubnis des Vaters ist hier sehr hilfreich.

Weiterhin sollte klar sein, dass die tunesische Staatsbürgerschaft obligatorisch ist; d.h. jedes Kind eines Tunesiers/Tunesierin muss rein theoretisch registriert werden und einen tun. Pass haben. Dies wird sichergestellt, indem man grds. bei der Ausreise aus TU den tun. Pass verlangt. Werdet ihr nicht kontrolliert, habt ihr eben Glück gehabt - das kann aber beim nächsten Mal/beim nächsten Zollbeamten ganz anders aussehen. Im schlimmsten Fall lassen die euch erst ausreisen, wenn ihr einen Pass gemacht habt.
Ist übrigens Bekannten von mir passiert (beide 20-jährige Halbtunesier). Die mussten Ihren ersten und wohl einzigen Tunesienurlaub zwangsweise verlängern, um an Pässe zu kommen.
Die einzige Möglichkeit wäre dann noch, nie wieder nach Tunesin zu gehen - und wer will das schon.

LG Aline