„ein Kind eines Tunesiers muss beim Konsulat registriert werden, sonst ist der Tunesier in Tunesien nach wie vor kinderlos“

Und wo ist da das Problem?
Ich gehe natürlich immer davon aus, daß die Familie in Deutschland lebt und auch später leben wird.
Wen interessiert es dann, ob ein Konsulat oder sonst irgendein Amt in Tunesien weiß, ob der Mann Kinder hat? Was habe ich denn als deutsche Frau davon, der man dort in dieser Hinsicht nur Steine in den Weg legt?

“Der Name spielt doch gar keine Rolle, denn dass Kind ist bis zu seinem 18 Lebensjahr Mehrstaater und das wird automatisch im Pass vermerkt!“

Siehe oben, nur, wenn man es beim Konsulat angemeldet hat, sonst nicht, da kein Mensch etwas davon weiß!

“Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst“

Falsch, das kann ich umgehen, in dem ich einfach nicht auf’s Konsulat gehe…

Ich habe einen inzwischen erwachsenen Sohn aus meiner ersten Ehe mit einem Türken. Mein Sohn hatte immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft (obwohl wir einen türkischen Ehenamen hatten), da er einfach nicht auf dem Konsulat angemeldet wurde.
Ich spreche also aus Erfahrung, auch bei dem, was später kam, denn trotz allem hatten wir nach der Scheidung keine ruhige Minute, wenn mein Ex sein Besuchsrecht ausübte, aber der fehlende türkische Ausweis war zumindest eine kleine Beruhigung.

Vieles, was anfangs vielleicht “ungerecht“ wirkt, kann später entscheidend sein, das sollte man nie vergessen.

Und ich denke mal, daß man das Erbrecht in 90 % aller Fälle mal außer Betracht lassen kann…