Zitat: Bei der Eheschließung den eigenen Namen behalten, so daß er später zum "Familiennamen" erklärt werden kann und somit auch auf die Kinder übergeht (Name des Mannes bleibt davon unberührt). Gepaart mit einem halbwegs internationalen Vornamen und einem deutschen Kinderausweis kommt dann kein Mensch an der tn. Grenze darauf, daß es sich nicht um ein deutsches Kind handelt.
Der Name spielt doch gar keine Rolle, denn dass Kind ist bis zu seinem 18 Lebensjahr Mehrstaater und das wird automatisch im Pass vermerkt! Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst...dann gilt das Kind nur als deutscher Staatsbürger! Wird ein Kind in einer Ehe geboren, gilt zunächst immer der Ehemann als Kindsvater....sprich ist sie mit einem deutschen verheiratet und hat ein Verhältnis mit einem Tunesier, so ist das Kind zunächst deutscher Staatsbürger!