hört sich ja schlimm an....

soll das bedeuten, dass meine österreichischen kinder, die in meinem pass eingetragen sind,ich aber nach der hochzeit einen doppelnamen tragen möchte - meinen und seinen - ich meine österreichischen kinder nicht mehr, nach dem urlaub nach hause mitnehmen kann, oder gilt das nur, wenn ich ein ein kind von ihm bekommen sollte ????

da tun sich ja unwelten auf...........