Mehrstaatigkeit kommt vor allem bei Kindern aus binationalen Ehen vor. D.h. ein Kind, das Eltern hat, die jeweils verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen, kommt als Mehrstaater auf die Welt.
Das Kind muss sich bei Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Merksatz
Bei Menschen, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzen (Erwachsene und Kinder), ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
• die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem (Reise)Ausweis,
• die Einreise in den anderen Staat und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit dem dortigen nationalen Dokument des anderen Staates
erfolgen kann.
Dies gilt für alle Länder laut Gesetzesbuch, also auch für Tunesien. Ein Schriftstück des Vaters benötigt man eigentlich nicht, denn die Mutter hat genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht wie der Vater zur Zeit der Ehe... bei einer Scheidung, kann es von einem der beiden alleine beantragt werden! Solange müssen die Beamten jeden Ein- und Ausreisen lassen, der beide Ausweise vorlegt!