Hi Claudia,

na mein Kind u. ich sind Österr.,mein Kind auch bei mir im Pass eingetragen, - der Vater Tun.(Staatsbürger)aber alle 3 haben wir seinen ( den tun. NAmen).. ich hab bis jetzt immer nur verstanden, dass wenn ein Kind den Tun. NAchnamen ( des Vaters ) hat, muss es einen tun. PAss haben - damit es bei der Ausreise von TUN. keine Probleme gibt - u. der Vater seine Zustimmung geben muss... hab ich das richtig verstanden so???
d.h. wenn mein Kind u. ich zb. unseren NAchnamen ändern würden, hätten wir dann dort in TUn. bei der Ausreise kein Problem oder???
( falls dies überhaupt auch für Österr. gilt=?)