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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120077
26/04/2004 20:20
26/04/2004 20:20
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 333 Lüdenscheid
Gwin
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 333
Lüdenscheid
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Zitat: Bei der Eheschließung den eigenen Namen behalten, so daß er später zum "Familiennamen" erklärt werden kann und somit auch auf die Kinder übergeht (Name des Mannes bleibt davon unberührt). Gepaart mit einem halbwegs internationalen Vornamen und einem deutschen Kinderausweis kommt dann kein Mensch an der tn. Grenze darauf, daß es sich nicht um ein deutsches Kind handelt.
Der Name spielt doch gar keine Rolle, denn dass Kind ist bis zu seinem 18 Lebensjahr Mehrstaater und das wird automatisch im Pass vermerkt! Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst...dann gilt das Kind nur als deutscher Staatsbürger! Wird ein Kind in einer Ehe geboren, gilt zunächst immer der Ehemann als Kindsvater....sprich ist sie mit einem deutschen verheiratet und hat ein Verhältnis mit einem Tunesier, so ist das Kind zunächst deutscher Staatsbürger!
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120082
28/04/2004 00:39
28/04/2004 00:39
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Joined: May 2001
Beiträge: 236 NRW
Marion
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Joined: May 2001
Beiträge: 236
NRW
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„ein Kind eines Tunesiers muss beim Konsulat registriert werden, sonst ist der Tunesier in Tunesien nach wie vor kinderlos“
Und wo ist da das Problem? Ich gehe natürlich immer davon aus, daß die Familie in Deutschland lebt und auch später leben wird. Wen interessiert es dann, ob ein Konsulat oder sonst irgendein Amt in Tunesien weiß, ob der Mann Kinder hat? Was habe ich denn als deutsche Frau davon, der man dort in dieser Hinsicht nur Steine in den Weg legt?
“Der Name spielt doch gar keine Rolle, denn dass Kind ist bis zu seinem 18 Lebensjahr Mehrstaater und das wird automatisch im Pass vermerkt!“
Siehe oben, nur, wenn man es beim Konsulat angemeldet hat, sonst nicht, da kein Mensch etwas davon weiß!
“Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst“
Falsch, das kann ich umgehen, in dem ich einfach nicht auf’s Konsulat gehe…
Ich habe einen inzwischen erwachsenen Sohn aus meiner ersten Ehe mit einem Türken. Mein Sohn hatte immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft (obwohl wir einen türkischen Ehenamen hatten), da er einfach nicht auf dem Konsulat angemeldet wurde. Ich spreche also aus Erfahrung, auch bei dem, was später kam, denn trotz allem hatten wir nach der Scheidung keine ruhige Minute, wenn mein Ex sein Besuchsrecht ausübte, aber der fehlende türkische Ausweis war zumindest eine kleine Beruhigung.
Vieles, was anfangs vielleicht “ungerecht“ wirkt, kann später entscheidend sein, das sollte man nie vergessen.
Und ich denke mal, daß man das Erbrecht in 90 % aller Fälle mal außer Betracht lassen kann…
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120083
27/04/2004 13:06
27/04/2004 13:06
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Joined: Aug 2002
Beiträge: 113 NRW
Rym
Mitglied
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Joined: Aug 2002
Beiträge: 113
NRW
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Hi,
meine Tochter ist bisher auch nicht beim tunesischen Konsulat registriert und ich bin zwei Mal mit deutschem Kinderausweis allein und ohne Genehmigung ein- und ausgereist, trotz arabischen Namens.
Kann es sein, dass die Ausreise und Genehmigung wirklich nur mit der Registrierung zusammenhängt?
Ich wundere mich nämlich, dass ich keine Probleme hatte, traue mich jetzt aber natürlich nicht mehr..
Was sehen die Grenzbeamten im Computer? Könnte die Behauptung reichen, ihr Vater sei nicht tunesier, sonder bsp. Marokkaner, Algerier und in Deutschland eingebürgert?
Wie sieht eigentlich so eine Genehmigung aus und was kostet das?
Mich regt die ganze Geschichte echt auf! Denn es ist doch superschwachsinnig, wenn der tunesische Vater sich sogar weigert, für seine Tochter einen tun. Pass austellen zu lassenn, weil er nicht will, dass sie Tunesierin ist (ist sie zwar trozdem, versteht er aver nicht). Fazit ist nun, dass sie Tunesierin ist, aber niemals ihr eigenes Land besuchen kann...
Grüße Rym
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120089
01/05/2004 10:25
01/05/2004 10:25
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Joined: Dec 2001
Beiträge: 4,993 NRW
Mabrouk
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Joined: Dec 2001
Beiträge: 4,993
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Zitat: In Tunesien können aber nur tunesische Staatsbürger erben. Karl
Hallo Karl, woher hast du diese Aussage?
Ich habe vorige Woche einen von der deutschen Botschaft in Tunis empfohlene tunesischen Rechtsanwalt kontaktiert und ihm mit der Aussage konfrontiert: "nicht moslemische Frauen dürfen doch nicht erben" antwortete er mir wortwörtlich:
"Es ist nicht wahr dass eine Frau, die ist nicht moslemisch, nicht Erbfähig ist. Auf das Tunesisches Recht, Gleiches Erbrecht für alle Frauen, ganz gleich ihren Religion".
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