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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120058
01/03/2004 20:41
01/03/2004 20:41
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611 Bayern
Dilan*
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Mitglied
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Beiträge: 1,611
Bayern
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120060
26/03/2004 10:50
26/03/2004 10:50
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Joined: Aug 2002
Beiträge: 113 NRW
Rym
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Joined: Aug 2002
Beiträge: 113
NRW
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Liebe Claudia,
gibt es eine Begründung, warum Du meinen letzten Beitrag gelöscht hast? Ich habe Dir darin bereits erklärt, dass diese Fragen noch nicht thematisiert wurden. Aber scheinbar willst oder kannst Du mich nicht verstehen. Darüber hinaus scheint es für Dich einfacher zu sein, unberechtigte Kritik auszuüben als berechtigte Kritik anzunehmen, denn anders kann ich Deinen Reaktion, meinen Beitrag einfach zu löschen wohl nicht interpretieren.
Ich schätze und respektiere Deine Arbeit und Deinen Einsatz hier, halte es aber weder für professionell noch förderlich für ein solches Forum, wenn Sachthemen einfach gelöscht werden, weil Du scheinbar nicht in der Lage warst, hier zu differenzieren, wie die Fragestellung lautete. Sollten Ähnlichkeiten der Themen Dich so eklatant stören, hättest Du eine Menge Arbeit damit, hier "aufzuräumen". Daher gehe ich eher davon aus, dass es einfach nur davon aus, dass Kritik hier nicht erwünscht ist. Schade eigentlich, denn nur so kann man Dinge bewegen und verändern..
Gruß Rym
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120062
26/03/2004 20:19
26/03/2004 20:19
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
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Beiträge: 44,033
Gera
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Re: Ein- und Ausreise mit Kind
#120068
21/04/2004 18:16
21/04/2004 18:16
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 333 Lüdenscheid
Gwin
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 333
Lüdenscheid
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Mehrstaatigkeit kommt vor allem bei Kindern aus binationalen Ehen vor. D.h. ein Kind, das Eltern hat, die jeweils verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen, kommt als Mehrstaater auf die Welt.
Das Kind muss sich bei Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Merksatz
Bei Menschen, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzen (Erwachsene und Kinder), ist zu beachten, dass nach internationaler Übung
• die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem (Reise)Ausweis,
• die Einreise in den anderen Staat und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit dem dortigen nationalen Dokument des anderen Staates
erfolgen kann.
Dies gilt für alle Länder laut Gesetzesbuch, also auch für Tunesien. Ein Schriftstück des Vaters benötigt man eigentlich nicht, denn die Mutter hat genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht wie der Vater zur Zeit der Ehe... bei einer Scheidung, kann es von einem der beiden alleine beantragt werden! Solange müssen die Beamten jeden Ein- und Ausreisen lassen, der beide Ausweise vorlegt!
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