Hallo Gako,
zu 1.) und 3.) noch zuzufügen: Mit der Heiratsurkunde (nach der Heirat *logisch*) müßt ihr folgende Reihenfolge einhalten:
- Vorbeglaubigung durch die Bezirksregierung (Gouvernorat)
- Vorbeglaubigung durch das tun. Außenministerium (Ministère des Affaires Etrengères; Tunis)
- Legalisierung der Heiratsurkunde von der  
 deutschen Botschaft in Tunis.
- Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde
- Visumsantrag bei der deutschen Botschaft in 
 Tunis zur "Familienzusammenführung" stellen
So war es ganz genau bei uns. Und mit der Heiratsurkunde geht ihr dann zusammen (wenn er dann in D ist), aufs Standesamt (wenn Ihr ihn angemeldet habt) und legt diese Heiratsurkunde mit Übersetzung vor und dann wird sie anerkannt.
zu 2.) Mach Dir keine Sorgen wegen dem Arzt. Ich bekam ein Gesundheitszeugnis, ohne daß mich je der Arzt gesehen hat - in Tn. Wenn das Dein Freund auch so regeln kann ist es kurz und schmerzlos   
![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif) 
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  Gruß
Claudia