aber wenn der Gouverneur nicht bescheinigt??? Ist das eine Kann- oder Muss-Bestimmung?
Folgendes habe ich bei der Deutschen Botschaft Tunis gefunden:
Immobilienerwerb
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.
Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre.
Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren.
Was heisst das denn, wenn der Gouverneur eine Entscheidung fällt, kann er auch nein sagen?
Also auf alle Fälle ist das glaube ich eine äußerst schwierige Sache