Ja, für dich als deutsche...für ihn als Tunesier aber nicht...er wird probleme haben, wenn er wieder heiraten möchte....deshalb wird er zu gegebener Zeit dort die Scheidung einreichen müssen...
in TN immer gilt IMMER Gütertrennung, wenn nix anderes vereinbart wurde, in D. ist es so, dass alle Dinge die man in die Ehe miteinbringt wie Möbel, Geld etc. nicht dem Zugewinn unterliegen und dass auch Erbe davon ausgeschlossen ist.
Unter Zugewinn fallen immer nur Güter die während der Ehe angeschafft wurden oder erwirtschaftet wurden, der Zugewinn gilt ab Tag der Eheschliessung und ab da wird alles geteilt, §1363 BGB und folgende:da kann man das nachlesen, Abt. Familienrecht. Zugewinn wie der Name schon sagt ist ein Zugwinn und kein Eingebrachtes....