Fortsetzung:
Ich habe in der Zwischenzeit mir angesehen, was sonst noch zu diesem Thema gepostet wurde. Es ist wirklich mühsam! Die Disziplin ist an manchen Ecken - Heiraten ist eine davon - ein echter Jammer. Da denkt man bei "Heiraten in T" würde alles stehen - und dann findest was über das Aufgebot in D und den Schwager, der endlich ein Visum bekommen hat ...
Im Beitrag von Ximena (oben) ist ja schon fast (weil eben allgemein gehalten) alles aufgelistet. Im Spezialfall Tunesien gibt es da noch das von einem tunesischen Arzt ausgestellte Gesundheitszeugnis.
Weitere Details (insb. welche Übersetzung wo beglaubigt werden muss) habe ich in
http://www.diskussionsforen.net/cgi-bin/tunesienforum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000027;p=1 von Lina am 6.11.02 gefunden (Seite 1, ca. Mitte). Das bezieht sich zwar auf deutsche Bräute, müsste aber für Österreicherinnen ebenso gelten (ausgenommen Ausländerbehörde, die haben wir nicht).
Bei
www.villach.at kannst du dich über "Service", "Abteilungen im Magistrat", "Melde- und Standesamt", "Standesamt Villach" und "Hochzeit" auf die Infoseite "Heiraten im Ausland" hinklicken.
Ja und noch was - fast hätte ich es vergessen: Ich nehme an, du wirst länger als 3 Monate in T bleiben wollen
![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif)
- da brauchst du natürlich ein Visum von der tun.Botschaft in Wien!