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Bitte helft mir weiter! #119611
20/01/2004 22:09
20/01/2004 22:09
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Hanan1 Offline OP
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Hanan1  Offline OP
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hallo ihr Lieben!
Auch für den Fall, dass es euch jetzt den Magen verdreht kommt da wieder einmal eine der Fragen bezüglich Heirat.Was benötige ich an Papieren und was brauch ich von meinem Schatz (auf Österreich bezogen) um in Tunesien heiraten zu können?
Ich hab mich in Tunesien und auch in Österreich erkundigt, aber ich bin jetzt noch mehr verwirrt als vorher.Auch hier im Forum hab ich gesucht, aber ich finde immer wieder nur Angaben zu Deutschland und bin (geb ich zu) auch zu faul länger zu suchen: wenn mir nur jemand einen Tip geben kann wo ich nachschauen kann oder mir irgendwie sonst weiterhelfen kann. Wir haben schon einige Papiere von ihm am Außenministerium und an der Botschaft beglaubigen lassen, weil wir eine Vaterschaftsanerkennung gemacht haben, somit gelten diese Papiere jetzt nur bis Juli. Bitte helft mir, ich bin wirklich am verzweifeln. Danke!!!! [Durcheinander] [Durcheinander] [Durcheinander]

Re: Bitte helft mir weiter! #119612
20/01/2004 23:14
20/01/2004 23:14
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Österreich
ximena Offline
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ximena  Offline
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Joined: Oct 2003
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Österreich
hallo hanan1!

also ich hab das im dezember im internet über östereich gefunden:

Eheschließung im Ausland

Eine von einem österreichischen Staatsbürger im Ausland geschlossene Ehe ist in Österreich dann gültig, wenn für die Eheschließung vorgesehenen Formschriften Registrierung jenes Staates eingehalten werden, in welchem die Ehe geschlossen wird.

Österreicher müssen sich daher bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland an die nach den Gesetzen des Gastlandes zuständige staatliche oder konfessionelle Behörde wenden.

Eine Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehe durch eine österreichische Behörde ist
nicht vorgesehen .

Die österreichische Rechtsordnung sieht keine Eheschließung österreichischer Staatsbürger vor den österreichischen Vertretungsbehörden ("KONSULAREHE") vor. Eine zwischen einem österreichischen und einem ausländischen Partner vor dem diplomatischen oder konsularischen Vertreter des ausländischen Partners geschlossene Ehe ist nur dann für den österreichischen Rechtsbereich gültig, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wurde, eine solche Form der Eheschließung anerkennt.

In Österreich geschlossene "Konsularehen" sind in für den österreichischen Rechtsbereich unwirksam .

Will ein österreichischer Staatsbürger im Ausland heiraten und bedarf er nach den Gesetzen des Gastlandes eines österreichischen EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES (Gültigkeitsdauer 6 monate).

Für dessen Ausstellung ist jene österreichische Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Hat keinher der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich, ist jene Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz in Österreich hatte. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, ist die Gemeinde Wien zuständig. Besitzen beide Verlobte die österreichische Staatsbürgerchaft, so genügt es-sofern das ausländische Recht nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt-, daß nur ein österreichisches Ehefähigkeitszeignis für beide Verlobte ausgestellt wird.

Auch wenn die Behörde des Aufenthaltsstaates (Eheschließungsstaat) kein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, wird dennoch dringend empfohlen , ein österreichisches Ehefähigkleitszeugnuis ausstellen zu lassen.

Dies kann insbesondere für die Klärung des künftigen gemeinsamen Familiennamens außerordentlich wichtig sein.

Eheschließung in Österreich

Eine standesamtliche Eheschließung ist auch ohne festen Wohnsitz in Österreich möglich.

Für die Eheschließung in Österreich müssen dem Standesamt folgende Dokumente vorgelegt werden:

1. Geburtsurkunde
2. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
3. Nachweis des (ausländischen) Wohnsitzes
4. Identitätsdokument (Resisepass, Personalausweis)
5. Ehefähigkeitszeugis des zuständigen Standesamtes

Bei Vorehen zusätzlich:

1. Heiratsurkunde aller Vorehen
2. Nachweis der Auflösung aller Vorehen
3. Bescheid des Bundesministeriums für Justiz in Wien bzw. des zuständigen Bezirksgerichtes über die Anerkennung ds ausländischen Scheidungsurteils

Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland verfügen selbst über keinerlei standesamtlichen Befugnisse.

Re: Bitte helft mir weiter! #119613
21/01/2004 08:38
21/01/2004 08:38
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo Lena,

ximena hat dir ja schon ganz ausführlich alle Infos dazu rein gestellt und hier hast du noch die Adresse der Österreichischen Botschaft in Tunis wo du dir auch per Mail alle Infos anfordern kannst.

Österreichische Botschaft:
16, rue Ibn Hamdis, El Menzah I
1004 Tunis
Telefon: 00216-71 75 10 94; 00216-71 76 73 85; 00216-71 75 10 91; Telefax: 00216-71 76 78 24
E-Mail: Autriche@Ambassade_Autriche.INTL.TN

Ich hoffe es geht dir gut und wann ist eigentlich die Zeit rum, oder ist sie schon rum?

Claudia

Re: Bitte helft mir weiter! #119614
21/01/2004 09:13
21/01/2004 09:13
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ximena Offline
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ximena  Offline
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@claudia

[Breites Grinsen] wir scheinen gute teamarbeit zu leisten [Breites Grinsen]

@hanan1

hier hab ich auch noch die adresse von der

Botschaft der Tunesischen Republik
Opernring 8 3/5
1010 Wien
Tel.: 01/581 5281/82
Fax: 01/ 581 55 92

vielleicht können die dir ja genaue auskunft darüber geben, was für papiere du in tunesien zum heiraten brauchst? besser sich doppelt und dreifach informieren ist meine devise...

alles gute!

Re: Bitte helft mir weiter! #119615
21/01/2004 09:43
21/01/2004 09:43
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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ximena stimmt aber so macht es auch Spaß und Teamarbeit ist immer gut.

Danke dir

Claudia

Re: Bitte helft mir weiter! #119616
21/01/2004 09:49
21/01/2004 09:49
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ximena Offline
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@claudia

ich finds einfach gut, wenn auch mal die ganzen sachen von österreich hier drinnen stehen. so kann man sie dann leicht finden...vielleicht brauch ichs ja auch einmal, wer weiß? [Winken] [Breites Grinsen]

Re: Bitte helft mir weiter! #119617
21/01/2004 14:35
21/01/2004 14:35
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Hanan1 Offline OP
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Hanan1  Offline OP
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danke vielmals euch beiden!
An der Botschaft in Wien hab ich schon telefonisch keine Auskunft bekommen und in Tunesien, na über diese Botschaft will ich wohl mal nicht sprechen. Die empfinden sich auch als nicht zuständig. Aber ich werds nochmal per mail probieren.
@Ximena: wo wohnst du in Kärnten? bin ja auch von da (Villach)
@Claudia: die Zeit ist noch nicht rum, es dauert wohl noch so an die 2 1/2 Monate. Wir freun uns schon riesig auf den kleinen Elias. Deshalb auch der Stress mit den Papieren. Das soll jetzt alles ganz schnell gehen.

Re: Bitte helft mir weiter! #119618
21/01/2004 16:16
21/01/2004 16:16
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ximena Offline
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@hanan1

ich bin aus klagenfurt, also nicht mal ne halbe stunde entfernt von dir [Lächeln]

ich kann dir leider nicht mehr darüber sagen, weil ich bis jetzt auch immer nur für deutsche die infos gefunden habe, die sie für eine eheschließung in tunesien brauchen, aber noch nichts von österreich bis auf das halt, was ich dir geschrieben habe...

Re: Bitte helft mir weiter! #119619
21/01/2004 16:47
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ximena Offline
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@hanan1

hier hab ich noch was zum thema Eheschließung in Österreich gefunden:

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Gebühren:

- 13 euro für das Aufgebot
- 6,50 euro Bundesabgabe plus ca. 2.10 euro Verwaltungsabgabe pro ausgestellter Heiratsurkunde (meistens zwei bis drei exemplare)
- 3,60 euro pro Beilage, die nicht bereits vergebührt ist (z.B. Meldezettel, Scheidungsurkunde...)
- ca. 5.45 Verwaltungsgebühr für die Durchführung der Trauung während der Amtszeit und in den Amtsräumen des/der StandesbeamtIn

In komplexen Fällen (z.B. Vorehen im Ausland) können für die Übersetzungen und die Nachvergebührung ausländischer Dokumente -pro Bogen 13 euro - auch Gesamtkosten bis zu ca. 363 euro entstehen.

Nach der Heirat:

Bei der Verehelichung können sich Name und Adresse mindestens eines der beiden Partner ändern.

Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen ist eine Reihe von persönlichen Verpflichtungen zur Bekanntgabe einer neuen Adresse oder eines neuen Namens zu beachten.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt jährlich 364 euro. Er ist dann zu beantragen, wenn einer der beiden Ehepartner keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht oder durch seine Arbeit nicht mehr als 2200 euro bzw. mit Kindern nicht mehr als 4400 euro jährlich verdient.
Antragsformulare sind beim Wohnsitzfinanzamt erhältlich!

Frist:
Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist frühestens ein halbes Jahr nach der Heirat und spätestens fünf Jahre rückwirkend im Zuge der Einkommenserklärung zu beantragen.

Re: Bitte helft mir weiter! #119620
22/01/2004 09:56
22/01/2004 09:56
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Koarlvoda Offline
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Liebe Magdalena
Vorerst einmal etwas Grundsätzliches zum Verständnis von Botschaften/Konsulaten. Man nennt sie auch "Vertretungen" - sie sind gewissermassen ein verlängerter Arm der Behörden eines Landes in einem anderen.
Unsere Botschaft in Tunis ist also in erster Linie für TunesierInnen da, wenn die dort etwas von öst. Behörden brauchen. Gleichermassen sind sie natürlich Anlaufstelle für ÖsterreicherInnen, wenn die in Tunesien etwas Behördliches aus A benötigen. Es hat also schon seine Richtigkeit, wenn die sagen, sie seien nicht zuständig, denn du willst ja in Tunesien heiraten, also vor einer tunesischen Behörde.
Die Vertretung der tunesischen Behörden in A ist die Botschaft in Wien -> damit sind die für dich zuständig. Die müssten dir sagen (schreiben), welche Urkunden du in Tunesien für eine Eheschliessung (beglaubigte Übersetzung) vorlegen musst.
Auf alle Fälle gehört dazu das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis. Wenn du direkt in Villach und nicht ausserhalb wohnst, wirst du das Standesamt im Magistrat finden, sonst frage in deinem Gemeindeamt.
Fortsetzung folgt.
Karl

Re: Bitte helft mir weiter! #119621
22/01/2004 11:45
22/01/2004 11:45
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Fortsetzung:
Ich habe in der Zwischenzeit mir angesehen, was sonst noch zu diesem Thema gepostet wurde. Es ist wirklich mühsam! Die Disziplin ist an manchen Ecken - Heiraten ist eine davon - ein echter Jammer. Da denkt man bei "Heiraten in T" würde alles stehen - und dann findest was über das Aufgebot in D und den Schwager, der endlich ein Visum bekommen hat ... [weinen1]
Im Beitrag von Ximena (oben) ist ja schon fast (weil eben allgemein gehalten) alles aufgelistet. Im Spezialfall Tunesien gibt es da noch das von einem tunesischen Arzt ausgestellte Gesundheitszeugnis.
Weitere Details (insb. welche Übersetzung wo beglaubigt werden muss) habe ich in http://www.diskussionsforen.net/cgi-bin/tunesienforum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=000027;p=1 von Lina am 6.11.02 gefunden (Seite 1, ca. Mitte). Das bezieht sich zwar auf deutsche Bräute, müsste aber für Österreicherinnen ebenso gelten (ausgenommen Ausländerbehörde, die haben wir nicht).
Bei www.villach.at kannst du dich über "Service", "Abteilungen im Magistrat", "Melde- und Standesamt", "Standesamt Villach" und "Hochzeit" auf die Infoseite "Heiraten im Ausland" hinklicken.
Ja und noch was - fast hätte ich es vergessen: Ich nehme an, du wirst länger als 3 Monate in T bleiben wollen [Breites Grinsen] - da brauchst du natürlich ein Visum von der tun.Botschaft in Wien!

Re: Bitte helft mir weiter! #119622
23/01/2004 00:03
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Ja und grüssen wollte ich auch noch [winken1]
und alles Gute wünschen [daumen]
Karl

Re: Bitte helft mir weiter! #119623
22/01/2004 18:54
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Lena eigentlich müsste ich eurer Trautzeuge werden, das es so schnell geht mit nachwuchs Hocheit das hätte ich damals nicht gedacht, ich freue mich für euch so sehr und das alles so gut klappt.
Auch mit den Papieren wird es klappen, keine Angst, hier hast du viele Infos bekommen und wenn du noch Fragen hast, einfach fragen.

Claudia

Re: Bitte helft mir weiter! #119624
22/01/2004 22:02
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Hanan1 Offline OP
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Lieber Karl!
Danke für die liebenswürdige Auskunft, es freut mich sehr dass ich hier im Forum auf offene Ohren stoße. Das gibt mir ganz schön Hoffnung. In Villach und auch in Klagenfurt habe ich es schon versucht, aber der eine sagt, ich brauche kein Ehefähigkeitszeugnis, der andere sagt, du brauchst eines. Es ist halt so, dass ich immer mehr verwirrt werde durch die vielen verschiedenen Aussagen. Jetzt habe ich meinen Zukünftigen dazu bringen können, sich mal in Tunesien zu informieren, da das am sichersten ist. Ich werde das schon irgendwie schaffen. Danke jedenfalls nochmal, liebe Grüsse [winken2]

@Claudia: ja da hast du Recht, eigentlich müsstest du da echt dabei sein, mich würde es sowieso freuen wenn ich auch ein paar Freunde von hier dabei hätte sonst wird das ganze wohl zu arabisch. Ich werde dich früh genug informieren, wenn es so weit ist, wer weiß vielleicht bist du da ja gerade in Tunesien. uns würde es freuen, viele liebe Grüsse,
Lena [winken3]