@hanan1

hier hab ich noch was zum thema Eheschließung in Österreich gefunden:

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Gebühren:

- 13 euro für das Aufgebot
- 6,50 euro Bundesabgabe plus ca. 2.10 euro Verwaltungsabgabe pro ausgestellter Heiratsurkunde (meistens zwei bis drei exemplare)
- 3,60 euro pro Beilage, die nicht bereits vergebührt ist (z.B. Meldezettel, Scheidungsurkunde...)
- ca. 5.45 Verwaltungsgebühr für die Durchführung der Trauung während der Amtszeit und in den Amtsräumen des/der StandesbeamtIn

In komplexen Fällen (z.B. Vorehen im Ausland) können für die Übersetzungen und die Nachvergebührung ausländischer Dokumente -pro Bogen 13 euro - auch Gesamtkosten bis zu ca. 363 euro entstehen.

Nach der Heirat:

Bei der Verehelichung können sich Name und Adresse mindestens eines der beiden Partner ändern.

Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen ist eine Reihe von persönlichen Verpflichtungen zur Bekanntgabe einer neuen Adresse oder eines neuen Namens zu beachten.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt jährlich 364 euro. Er ist dann zu beantragen, wenn einer der beiden Ehepartner keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht oder durch seine Arbeit nicht mehr als 2200 euro bzw. mit Kindern nicht mehr als 4400 euro jährlich verdient.
Antragsformulare sind beim Wohnsitzfinanzamt erhältlich!

Frist:
Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist frühestens ein halbes Jahr nach der Heirat und spätestens fünf Jahre rückwirkend im Zuge der Einkommenserklärung zu beantragen.