@ Ximena
Mein Statement betrifft das Unterkunftgeben als Privatperson; wärst du bei einer illegalen Einreise behilflich ("Schlepperin"), sähe es schon wieder anders aus.
Du bist "Ösa", für dich gilt das AuslG aus D nicht. Aber trotzdem ...
Wie die Behörde dahinter käme? Nun einfach bei einer schlichten Anhaltung mit Ausweiskontrolle, durch eine Vernaderung eines Nachbarn, durch ...
Und schafft ein Illegaler den Herweg, da wäre dann auch noch der Rückweg, denn ein Illegaler ist nicht so mir-nix-dir-nix zu legalisieren.
Karl