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Einreise ohne Einladung??? #119325
13/01/2004 16:39
13/01/2004 16:39
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speedo Offline OP
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speedo  Offline OP
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Hallo!

Ich hab mal eine Frage. Mein Freund möchte mich im März besuchen und will hierzu eine Einladung von mir haben. Da ich ihn erst seit Oktober kenne (Hab ihn in der Zeit 1,5 Wochen gesehen) bin ich diesbezüglich etwas unsicher. Soll ich ihm die Einladung schicken? Was kann denn im schlimmsten Fall auf mich zu kommen?
Hat er, dadurch das er keine Einladung hat, es schwerer ein Visum zu bekommen? Oder ist die Chance ohne Einladung gleich hoch? Immerhin war er schon 2 x in Deutschland, allerdings mit Einladung.

Schon mal vielen Dank für euer Hilfe!!!
LG Steffi

Re: Einreise ohne Einladung??? #119326
13/01/2004 16:50
13/01/2004 16:50
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Safia Offline
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Hallo Steffi,

die sogenannte Einladung ist eine Verpflichtungserklärung ohne die dein Freund kein Visum beantragen kann.
Wie aus dem Wort "Verpflichtung" schon rauszuhören ist bürgst du für sämtliche Kosten die evtl. entstehen könnten.

LG

Re: Einreise ohne Einladung??? #119327
13/01/2004 16:59
13/01/2004 16:59
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speedo Offline OP
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speedo  Offline OP
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Und was ist wenn er keine Bekannte in Deutschland hat? Dann dürfte er ja nie hier her??? Das sind ja komische Sitten da...
Danke aber erstmal!

Re: Einreise ohne Einladung??? #119328
13/01/2004 17:24
13/01/2004 17:24
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ximena Offline
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@speedo

mich hats damals auch verwundert, daß es sowas auf unsere ach so tollen welt noch gibt....

Re: Einreise ohne Einladung??? #119329
13/01/2004 17:26
13/01/2004 17:26
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ximena Offline
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ximena  Offline
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was passiert eigentlich, wenn einer plötzlich durch illegalem weg [hammer] einreist? ich mein, da macht man sich doch hochgradig strafbar, wenn man den dann bei sich aufnimmt, oder?

Re: Einreise ohne Einladung??? #119330
13/01/2004 22:48
13/01/2004 22:48
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Nika Offline
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Hey Xim,

ihm kann natürlich einiges passieren aber Dir selber kann man ja nicht unbedingt soviel beweisen. Ich mein wenn man so tut als wüsste man von nix?
Andererseits heisst es ja auch "Dummheit schützt vor Strafe nicht"
Also lieber Finger davon... [Winken]

Re: Einreise ohne Einladung??? #119331
14/01/2004 09:08
14/01/2004 09:08
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Koarlvoda Offline
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@ Ximena
Ich weiss nicht, woran es liegt. Bei deinen Ideen habe ich immer wieder Zweifel, ob die ernst gemeint sind oder ob du für eine Seminararbeit an uns Tests durchführst.

Illegaler Aufenthalt bei uns heisst zuerst einmal für ihn illegale Ausreise:
  • mit dem Flugzeug - im Fahrwerk erfrieren?
  • sich auf die Fähre mogeln - vergiss es!
  • nach Lampedusa auf einem Flüchtlingsboot schippern oder gleich schwimmen - einem Schlepper die letzten Dinare in den Rachen werfen und / oder ersaufen?
Das wünscht du dir wirklich? [weinen1]

Re: Einreise ohne Einladung??? #119332
14/01/2004 09:24
14/01/2004 09:24

A
Anonym
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Anonym
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Zitat:
mich hats damals auch verwundert, daß es sowas auf unsere ach so tollen welt noch gibt....

Wie soll es denn sonst gehen? Kannst ja mal ein realistisches Szenario malen, wie es wäre, ohne diese ganzen Visabestimmungen...

Re: Einreise ohne Einladung??? #119333
14/01/2004 09:41
14/01/2004 09:41
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ximena Offline
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@koarlvoda

[Breites Grinsen] keine sorge, ich bin grundsätzlich gegen alles, was illegal ist, aber man hört und liest ja andauernd, daß illegale gefasst werden usw. deswegen hat mich das interessiert, was einem selber passieren könnte....

@katja

jetzt weiß ich auch, wofür solche visabestimmungen gut sind, aber noch im juni hatte ich davon ja keine ahnung....aber ich machte mich ja in den letzten paar monaten schlau [Schüchtern]

Re: Einreise ohne Einladung??? #119334
14/01/2004 10:35
14/01/2004 10:35
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Zurück zum Thema von Steffi:
Bucht ein Tunesier eine Reise nach D/A/CH - so wie unsereins in umgekehrte Richtung - mit Flug/Hotel, müsste er auch problemlos ein Visum von der D/A/CH-Botschaft erhalten. Wahrscheinlich wird das auch - analog zu uns, wenn wir in ein visumpflichtiges Land reisen - das tunesische Reisebüro besorgen.
Probleme gibt es dann, wenn ein "mittelloser Tramper" (gerade arbeitsloser Animateur ohne Hotelgutschein) hierher will. Da sichern sich unsere Staaten mit einer Einladung dagegen ab, dass ein solcher Besucher der Staatskassa zur Last fallen könnte und wenn das "nur" die Kosten des Rücktransports in die Heimat ("Abschiebung") wären. Auch die Behandlungskosten im Krankheitsfall sind nicht zu unterschätzen.
Also, Steffi - wenn du deinen Habbibi nicht gut genug kennst, wäre ich vorsichtig mit einer Einladung. Falls der kommt und dann untertaucht, kann das für dich teuer werden!
Karl

Re: Einreise ohne Einladung??? #119335
14/01/2004 11:21
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Koarlvoda Offline
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Frage zum Thema Krankenversicherung:
In den Katalogen der grossen in A (und D) tätigen Reiseveranstalter steht, dass mit Tunesien ein Sozialversicherungsabkommen bestünde. Man bekäme als Urlauber in A/D einen Auslandsbetreuungsschein seiner Krankenkassa, den man dann im Bedarfsfall bei der tunesischen Krankenkassa gegen einen tunesischen Krankenschein eintauschen könne. Dieser gelte aber - wie bei uns - nicht bei Privatärzten (z.B. auch Hotelärzten).
Laut Verband deutscher Rentenversicherungsträger betrifft das Abkommen die Renten-, Unfall- und Krankenversicherung. Im Internetauftritt des öst. Aussenministeriums steht Analoges, allerdings mit der Einschränkung, dass das Abkommen bezüglich der Krankenversicherung nur für Pensionisten gilt.
Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen zwei Ländern wird doch üblicherweise auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Da müsste doch ein Tunesier, der in T krankenversichert ist und in D "Urlaub" macht, auch in T einen Auslandsbetreuungsschein für D bekommen können. Oder gilt mit D ebenfalls die Einschränkung "nur für Pensionisten"?
Wäre das vielleicht eine Lösung für das hier schon mehrfach erwähnte Versicherungsproblem?
Karl

Re: Einreise ohne Einladung??? #119336
14/01/2004 11:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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"was passiert eigentlich, wenn einer plötzlich durch illegalem weg einreist? ich mein, da macht man sich doch hochgradig strafbar, wenn man den dann bei sich aufnimmt, oder?"

Wer eine Person aufnimmt die sich illegal in Deutschland aufhält macht sich genauso strafbar.

Claudia

Re: Einreise ohne Einladung??? #119337
14/01/2004 15:25
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Die damit zusammenhängenden Tatbestände wären an sich zwar keine Verbrechen, sondern "nur" Verwaltungsübertretungen. Die angedrohten Geldstrafen sind trotzdem nicht zu verachten.
Viel schlimmer halte ich allerdings, dass diejenigen, die erwischt werden, auf eine "schwarze Liste" kommen und sich ein Visum für alle Zukunft abschminken können. Weiters nehme ich an, dass Tunesien den Abgeschobenen wegen der illegalen Ausreise auch noch ein "Willkommensgeschenk" überreicht.
Karl

Re: Einreise ohne Einladung??? #119338
14/01/2004 18:37
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ximena Offline
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@claudia

ja genau das meinte ich ja, aber welches ausmaß von strafe würde da demjenigen, der so einen illegalen bei sich aufnimmt, blühen? geldstrafe? haftstrafe? [nixweiss1]

@steffi

also ich würde auf keinen fall jemanden einladen und so eine verpflichtungserklärung unterschreiben, wenn ich denjenigen nicht vorher öfters gesehen oder ihn schon länger kenne. wäre mir viel zu unsicher...da gib ich lieber davor unmengen an geld für die hin und herflüge aus, als dann irgendwie später probleme zu haben, aber eigentlich weiß man ja nie, ob der dann untertaucht oder einen s****** verzapft, wenn er hier ist, egal ob man ihn kurz oder länger kennt....

Re: Einreise ohne Einladung??? #119339
14/01/2004 18:39
14/01/2004 18:39
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speedo Offline OP
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Vielen Dank für eure antworten!!!

@ Karl
Du hattest geschrieben wenn er untertaucht könnte es teuer werden. Aber woher wissen die Behörden das er sich nicht bei mir aufhält?? Er muß doch sicher Hin- und Rückflug buchen, meinst du, falls er den Rückflug nicht antritt???

Ich weiß einfach nicht was ich machen soll... Ich würde ihn so gerne wieder sehen... Aber wie gesagt, ich kenne ihn erst seit Oktober 2003. Hat denn von euch schon jemand mit so ner Einladung schlechte Erfahrungen gemacht??

Re: Einreise ohne Einladung??? #119340
14/01/2004 18:40
14/01/2004 18:40
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ximena Offline
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ah okay, habs jetzt erst gesehen von dir karl...geldstrafe....okay, ist in ordnung, meine frage ist damit beantwortet [Breites Grinsen]

Re: Einreise ohne Einladung??? #119341
14/01/2004 18:59
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speedo Offline OP
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@ Ximena

Es wäre sicherlich klüger ihm keine Einladung zu schicken, aber andererseits, ist er auch sehr lieb zu mir gewesen als ich im Dezember da war, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das er hier irgendwas macht...
Ich würde ihn super gerne wiedersehen. Ich fliege leider erst im Mai hin, vorher klappt es mit meinem Urlaub nicht. Das dauert noch so lange... März wäre ja schon bald...
ach, mensch... ich weiß einfach nicht was ich machen soll...

Re: Einreise ohne Einladung??? #119342
15/01/2004 09:30
15/01/2004 09:30
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hier kannst du die Strafen lesen welche zutreffen könnten:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/auslg_1990/__92.html

AuslG § 92 Strafvorschriften

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufhält und keine Duldung nach § 55 Abs. 1 besitzt,2. entgegen § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 sich ohne Paß und ohne Ausweisersatz im Bundesgebiet aufhält,3. einer vollziehbaren Auflage nach § 14 Abs. 2 Satz 2 oder § 56 Abs. 3 Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 44 Abs. 6, oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 62 Abs. 2 zuwiderhandelt, 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 37 zuwiderhandelt,5. entgegen § 41 Abs. 6 eine erkennungsdienstliche Maßnahme nicht duldet,6. entgegen § 58 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist oder 7. im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheimgehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 unerlaubt a) in das Bundesgebiet einreist oder b) sich darin aufhält oder 2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zu beschaffen, oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(2a) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar.

(3) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden.

(4) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.

StGB § 27 Beihilfe

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

(also wie oben ist das Strafmass auch für Beihilfe wo dies darunter fällt)

Claudia

Re: Einreise ohne Einladung??? #119343
15/01/2004 09:50
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@claudia

danke, daß du dir auch noch die mühe gemacht hast, das rauszusuchen!

@speedo

tja, mai ist lange aber wenn man eine beschäftigung hat, dann verfliegen die wochen nur so....ist jedenfalls bei mir so [Schüchtern] aber weißt du, wenn man ihn vorher ur ein einziges mal gesehen hat, dann...naja....aber es ist deine entscheidung, ich sag ja nur, was ich mir denke...und ich glaub dir, daß er sicher sehr lieb war!

Re: Einreise ohne Einladung??? #119344
15/01/2004 10:01
15/01/2004 10:01
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ximena ich mußte da nicht groß suchen, da ich dies schon auf meinem Rechner hatte, und mir ein Fall halt dazu bekannt ist. Und ich finde es auch interessant wenn diese Dinge im Forum stehen, also habe ich es dir gern rein gestellt.

Hoffe es geht dir gut soweit.

Claudia

Re: Einreise ohne Einladung??? #119345
15/01/2004 10:08
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@claudia

achso, na dann, dann wars ja doch nicht so eine große mühe [Schüchtern] aber ich finde das eben auch sehr interessant, weil schließlich hört man jeden tag etwas von illegalen einwanderern, vom abschieben und so....

mir gehts zur zeit sodala, mit kopfzerbrechen kommt auch noch das graußige kopfweh zusammen...naja, wird schon besser werden (hoffen wirs halt mal [Breites Grinsen] )

Re: Einreise ohne Einladung??? #119346
15/01/2004 10:20
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@speedo

achso, du hast ihn schon zweimal gesehen, stimmts? oktober und dezember....nur im hotel oder auch privat? also ich meine jetzt nicht so einen kleinen ausflug privat, sondern privat gewohnt....

Re: Einreise ohne Einladung??? #119347
15/01/2004 18:52
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@ Ximena

Ich habe ihn im Mai 03 kennengelernt, mehr als Hallo wie gehts war aber nicht. Als ich im Oktober nochmal da war dann hat´s gefunkt. Ich bin dann im Dezember nochmal 1 Woche da gewesen. Wir hatten uns dann ein Appartment genommen, denn zu ihm nach Hause wollte ich nicht, ich wollt erstmal abwarten. Wir waren dann 1 Woche Tag und Nacht zusammen und es war super schön!!!

Re: Einreise ohne Einladung??? #119348
15/01/2004 19:32
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Ximena Kopfzerbrechen macht doch Kopfweh, oder? Versuche mal nicht so viel nach zudenken und lass die Dinge einfach auf dich zukommen, auch wenn manches nicht so leicht ist.

Ich drücke dir die Daumen das alles so wird wie es richtig ist und für dich gut ist.

Claudia

Re: Einreise ohne Einladung??? #119349
15/01/2004 20:16
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@claudia

du hast ja recht....ich werd mal einfach alles auf mich zukommen lassen und lieber mal an die uni denken (das wäre echt mal langsam zeit [Breites Grinsen] ), obwohl das auch kopfweh mit sich bringt [Winken]

@speedo bzw. steffi

naja okay, ich hab ja mehdi dann auch nicht wirklich öfter gesehen als du, also juli, september und november (sind ja schon mal insgesamt 5wochen [Schüchtern] [Breites Grinsen] ....) und brauch also nicht so daher reden mit:" lass dir zeit" denn ich würde ihm jetzt schon auch eine einladung schicken (wenns jetzt schon möglich wäre)....

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