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Re: Einreise ohne Einladung???
#119332
14/01/2004 09:24
14/01/2004 09:24
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Zitat: mich hats damals auch verwundert, daß es sowas auf unsere ach so tollen welt noch gibt....
Wie soll es denn sonst gehen? Kannst ja mal ein realistisches Szenario malen, wie es wäre, ohne diese ganzen Visabestimmungen...
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Re: Einreise ohne Einladung???
#119338
14/01/2004 18:37
14/01/2004 18:37
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Joined: Oct 2003
Beiträge: 1,176 Österreich
ximena
Member
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Member
Joined: Oct 2003
Beiträge: 1,176
Österreich
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@claudia ja genau das meinte ich ja, aber welches ausmaß von strafe würde da demjenigen, der so einen illegalen bei sich aufnimmt, blühen? geldstrafe? haftstrafe? @steffi also ich würde auf keinen fall jemanden einladen und so eine verpflichtungserklärung unterschreiben, wenn ich denjenigen nicht vorher öfters gesehen oder ihn schon länger kenne. wäre mir viel zu unsicher...da gib ich lieber davor unmengen an geld für die hin und herflüge aus, als dann irgendwie später probleme zu haben, aber eigentlich weiß man ja nie, ob der dann untertaucht oder einen s****** verzapft, wenn er hier ist, egal ob man ihn kurz oder länger kennt....
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Re: Einreise ohne Einladung???
#119342
15/01/2004 09:30
15/01/2004 09:30
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hier kannst du die Strafen lesen welche zutreffen könnten: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/auslg_1990/__92.htmlAuslG § 92 Strafvorschriften -------------------------------------------------------------------------------- (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufhält und keine Duldung nach § 55 Abs. 1 besitzt,2. entgegen § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 sich ohne Paß und ohne Ausweisersatz im Bundesgebiet aufhält,3. einer vollziehbaren Auflage nach § 14 Abs. 2 Satz 2 oder § 56 Abs. 3 Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 44 Abs. 6, oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 62 Abs. 2 zuwiderhandelt, 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 37 zuwiderhandelt,5. entgegen § 41 Abs. 6 eine erkennungsdienstliche Maßnahme nicht duldet,6. entgegen § 58 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist oder 7. im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheimgehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 unerlaubt a) in das Bundesgebiet einreist oder b) sich darin aufhält oder 2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zu beschaffen, oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. (2a) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar. (3) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden. (4) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt. StGB § 27 Beihilfe -------------------------------------------------------------------------------- (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. (also wie oben ist das Strafmass auch für Beihilfe wo dies darunter fällt) Claudia
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Re: Einreise ohne Einladung???
#119343
15/01/2004 09:50
15/01/2004 09:50
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Joined: Oct 2003
Beiträge: 1,176 Österreich
ximena
Member
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Member
Joined: Oct 2003
Beiträge: 1,176
Österreich
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@claudia danke, daß du dir auch noch die mühe gemacht hast, das rauszusuchen! @speedo tja, mai ist lange aber wenn man eine beschäftigung hat, dann verfliegen die wochen nur so....ist jedenfalls bei mir so ![[Schüchtern]](images/icons/rolleyes.gif) aber weißt du, wenn man ihn vorher ur ein einziges mal gesehen hat, dann...naja....aber es ist deine entscheidung, ich sag ja nur, was ich mir denke...und ich glaub dir, daß er sicher sehr lieb war!
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