@ Gako,
Das ist richtig.

Das heißt also, Du kannst mit einer Vollmacht deines Verlobten die Ehe anmelden. Erkundige dich deshalb ggf nochmal bei deinem Standesamt. Diese Vollmacht ist in der Regel formgebunden.

Die Botschaft benötigt für seinen Visaantrag entweder diese Vollmacht oder im anderen Fall ein Schreiben von Dir (bzw. vom Standesamt), daß für die Anmeldung der Eheschließung der Verlobte in Deutschland sein muß.

Auf alle Fälle mache für ihn Kopien seiner legalisierten Papiere und besorge vorab schon dein benötigtes Papier und kopiere es für ihn. Kopiere evtl auch den Zettel vom Standesamt.