@sena

Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe das Gefühl, hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt.

Bei einer Einladung (Besuchsvisum) braucht man

eine Verpflichtungserklärung
(ein amtlicher Vordruck, den man in der Behörde selbst ausfüllen und unterschreiben muss),

den Personalausweis,

Nachweis des Mietvertrages (geht wohl um die Höhe der Miete die vom Einkommen abgezogen wird und die Größe des Wohnraums),

den Beleg über Abschluß einer Krankenversicherung für den Besuch (hatte ich z.B. nicht dabei, wurde dann aber nur in der Verpflichtungserklärung vermerkt, dass bei der Botschaft die Vorlage der Krankenversicherung vorzulegen ist)

und Gehaltsabrechnungen (bei mir waren es die letzten 2).

Ich habe damals bei der Ausländerbehörde angerufen und gefragt, wieviel Geld ich ungefähr übrig haben muss. Da es nicht ausgereicht hatte, hab ich ein Sparbuch mit einer Einlage i.d.H. des Fehlbetrages hinterlegt. Die genaue Summe haben sie mir allerdings am Telefon schon gesagt, so hatte ich alles dabei.
Bei einem Besuchsvisum gibt es aber keine Befragung.

Eine Befragung gibt es in der Regel nur bei einem Heiratsvisum (und da auch nicht immer und überall, da streiten sich aber die Geister, also leg ich mich da mal nicht fest [Breites Grinsen] ).

Liebes Grüßle
[winken2]

PS: Und wieder hab ich einen richtigen Roman draus gemacht. Sorry, es geht einfach manchmal mit mir durch [nixweiss1]