Hallo Anke,

jetzt versteh ich gar nix mehr ;(
Das Bundesverwaltungsamt meinte, dass es die Entscheidung Ja oder Nein von der ABH bekommt!
Mir wurde das Ganze so erklärt:
1. Abgabe des Antrags bei der Dt. Botschaft
2. Papiere gehen zur ABH, diese lädt mich ein
und teilt die Entscheidung per Fax dem Bundesverwaltungsamt mit
3. unsere Akte geht ans Bundesvewaltungsamt
4. dieses kontaktiert Auswärtiges Amt
5. dieses kontaktiert Botschaft

Was nun??? [nixweiss1]

Gruß
Sena