Ich mußte diese Einladung selber schreiben, sie mußte enthalten, wer, wen zu welchem Zweck für wie lange einlädt und den Satz, dass ich mich laut §82-84 AuslG verpflichte für alle entstehenden Kosten des Aufenthaltes aufzukommen. Mit dieser Einladung musste ich auf die ABH, sie vor dem Sachbearbeiter unterschreiben, welcher dann die Einladung beglaubigte. Die Einladung hat er zusammen mit meiner beglaubigten Paßkopie dem Visumsantrag beigefügt.

Gruß
Sena