Hallo,

könnte es sein, dass die Ledigkeitsbescheinigung (oder ein anderes Dokument) gefehlt hat?

Siehe: (Quelle Verband binationaler Partnerschaften, verband-binationaler.de)

Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.

[nixweiss1]

Also unser Standesamt hat mal gar nix weitergeschickt, bevor nicht alles komplett war, aber wer weiß schon ...

Liebes Grüßle und viel viel Glück
[winken2]