so, und nun noch etwas sachliches zum thema befragung

ich habe mir erlaubt, bei der ausländerbehörde nachzufragen.
dort wurde mir gesagt, es gibt kein neues gesetz, was eine befragung vorschreibt, und es ist auch nicht gesetzeswidrig, wenn diese nicht stattfindet!!

fakt ist, und das schon seit ewigen zeiten, wenn die umstände einer geplanten heirat etwas undurchsichtig erscheinen, oder wenn die behörde einen hinweis (auch schon nach eheschließung) erhält, daß es sich um eine scheinehe handeln könnte, dann wird eine gleichzeitige befragung durchgeführt, aber nur dann!!!!
also, bei allen, bei denen eine solche befragung stattgefunden hat, gab es einen anlass zu zweifeln.

(ich glaube, für alle, die wirklich aus liebe heiraten besteht wohl keine große gefahr!!)