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Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117986
08/12/2003 11:03
08/12/2003 11:03
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Andrea37 Offline OP
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Andrea37  Offline OP
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Hallo Ihr Lieben,
bin heute das erste mal wieder hier, weil mich der ganze Stress letzte Woche umgehauen hat. Laut Ärztin soll ich mich weniger Aufregen... Mein Blutdruck ist das erste mal in meinem Leben "schwindelerregend hoch"... Naja, wundert mich nicht mehr. Wird Zeit das mein Mann kommt dann ist mein Blutdruck bestimmt wieder normal....
Ich danke Euch auf jeden Fall, für die vielen Infos. Das macht einen auf jeden Fall sicherer. Was ich erledigen konnte habe ich auch schon gemacht. Und wenn ich morgen (hoffentlich!!!) die Zusage für meinen neuen Job bekomme, können Sie auch wegen den Finanzen nichts mehr sagen. Mein Mann muss übrigens zeitgleich in Tunis auf die Botschaft zur Befragung. Vielleicht nehmen Sie es auch so genau bei uns, weil er jünger ist als ich. Auf die Idee das auch gleichaltrige im Prinzip eine Scheinehe eingehen könnten kommen die wohl nicht.
Also Danke noch einmal. Jetzt heißt es abwarten und hoffen das dann alles schnell geht. Sieht jetzt schon schlecht aus mit Flügen vor Weihnachten. Oder hat mir da auch jemand einen Tip? Mein Mann bucht zwar selbst, aber anscheinend sind die Flüge jetzt vor Weihnachten rar oder enorm teuer. Hat jemand dazu einen Tip?

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117987
08/12/2003 18:19
08/12/2003 18:19
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jambo Offline
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jambo  Offline
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Mein Mann hat beim 2. Anlauf das Visaum bekommen!
Juhuuuu!!! Ja mit den Flügen ist es so, es gibt noch Plätze, aber die sind sehr teuer!

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117988
08/12/2003 19:09
08/12/2003 19:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Andrea die Befragung wird immer Zeitgleich bei beiden gemacht, egal wie alt man ist und wie hoch der Altersunterschied ist.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117989
08/12/2003 20:18
08/12/2003 20:18
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Clabou Offline
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Clabou  Offline
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Stop Claudia,
das stimmt nicht so ganz mit der zeitgleichen Befragung. Das ist wohl in jedem Fall anders. Mein Mann wurde alleine befragt (nur 4 oder 5 Fragen), bei der Antragstellung des Visums. Und ich wurde bis heute nicht befragt, und er lebt jetzt schon über 2 Jahre in D. [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Gruß
Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117990
08/12/2003 21:29
08/12/2003 21:29
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Claudia das stimmt das er nicht befragt wurde, denn wie du schreibst lebt er bereits seit 2 Jahren hier, denn diese Befragung ist erst dieses Jahr 2003 weltweit eingeführt worden und es gibt keine Unterschiede, egal ob Vietnam, Jemen, Irak, Tunesien, Marokko usw. die Befragung findet IMMER Zeitgleich statt, denn sonst bräuchte man keine Befragung und es werden auch die gleichen Fragen gestellt dem Mann und er Frau.

Also Stop zurück, manchmal kann mir auch mal etwas glauben. Es hat absolut nichts mit Tunesien zu tun diese Befragung, diese wurde auf ganz anderen Grundlagen eingeführt.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117991
09/12/2003 08:23
09/12/2003 08:23
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Andrea37 Offline OP
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Andrea37  Offline OP
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Wie auch immer, ihr könnt mir die Daumen drücken. Ich dachte allerdings auch das mein Mann die Befragung schon hinter sich hätte, da er auch schon bei Antragstellung auf der Botschaft ca. 10 Fragen beantworten musste. Allerdings hat ein Freund von ihm der auch erst kürzlich nach Hamburg zog keine Befragung über sich ergehen lassen müssen. Und obwohl er nach uns den Antrag gestellt hat ist er jetzt schon 3 Wochen in Deutschland. Was meinen Mann natürlich frustriert hat. Es ist wohl trotz alledem nicht Deutschlandweit gleich mit den Befragungen und der der Bearbeitung auf den ABH's. Man erklärte mir auch seitens des Ausländeramts das in manchen Städten ein Visumvorantrag gestellt werden kann. In Stuttgart wäre das aber seit 2 Jahren nicht mehr möglich. Manche Städte würden dies jedoch noch tun und dann ginge es schneller... Hat mir leider nicht weitergeholfen. Aber da wir keine Scheinehe führen hoffe ich jetzt auf "zivile" Fragen. Meine BH Größe wüßte mein Mann nämlich nicht... Und so blöde Fragen kamen ja anscheinend auch schon.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117992
09/12/2003 09:25
09/12/2003 09:25

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Anonym
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wir haben es auch im jahr 2003 "gemacht", und bei mir hat kein mensch irgendetwas gefragt.
mein mann mußte in tunis 4 oder 5 fragen beantworten und das wars!!! von mir wollte niemand was wissen.... ich war ganz entäuscht... [Winken]
aber vielleicht gibt es da ja auch wieder unterschiede zwischen heirat in D oder in TN, was ich allerdings nicht verstehen würde. (scheinehe kann man so oder so schließen...)

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117993
09/12/2003 10:19
09/12/2003 10:19
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Salecha Offline
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Salecha  Offline
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bei uns war es auch so Anfang dieses Jahres.
Mein Mann mußte 4 Fragen bei der Abgabe des Visumsantrags zur Familienzusammenführung beantworten und von mich wollten sie hier nicht einmal bei der AB sehen. Habe sämtliche Papier per Fax hingeschickt.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117994
09/12/2003 10:28
09/12/2003 10:28

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also das stimmt definitv nicht, weil eine Freundin von mir letzte Woche bei der "Befragung" war (bei der sie nix gefragt wurde außer ob sie möchte, dass er kommt), und die haben einen Altersunterschied von mehr als 15 Jahren...
wie soll das denn logistisch gehen, ALLE zeitgleich zu Botschaft und ABH zu bestellen?
Es sollte doch langsam bekannt sein, dass NIE gleich verfahren wird und dass man nicht sagen kann, das sei immer so...
Claudia, da du ja immer alles so genau weisst, als wärest Du persönlich bei den Verhandlungen über neue Bestimmungen dabei gewesen: Woher genau hast Du diese Info und so kann man das nachlesen?
Fakt ist, hier wird es nicht praktiziert!
Gruß
Katja

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117995
09/12/2003 10:49
09/12/2003 10:49
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kate Offline
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Hallo Andrea,

JEDE ABH handhabt dies anders!

Und da ich ja mit Stuttgart auch meine Erfahrungen gemacht habe wie du weisst, kann ich dazu nur sagen, dass es dort so ist, dass sie ZEITGLEICH bestellen, wenn sie einen Befragung durchführen... Das geht logistisch ganz gut, die sprechen sich da ab. Zuerst wurde mein Mann eingeladen und danach ich zum gleichen Termin, also warte mal ab, was dein Mann von der Botschaft hört, dann weisst du auch, ob eine Befragung durchgeführt wird, wenn sie dich alleine bestellen wird die Befragung eben nicht durchgeführt.

Dafür bearbeitet die Sahcbearbeiterin dann auch gleich die Entscheidung über die Aufenthaltserlubnis, die dann sofort nach Einreise bei der Abh abgeholt werden kann, da hab ich von anderen Bundesländern auch anderes ghört. Also, lass dich nicht ins Bockshorn jagen, Stuttgart braucht länger als Hamburg das ist nun mal so, dafür fand ich dass es korrekt und gut bearbeitet wurde und wir nach Erteilung des Visums auf keine wieteren Hindernisse gestossen sind.

Den Fragebogen hast du ja von mir...

LG Katja

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117996
09/12/2003 20:38
09/12/2003 20:38
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Gera
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2003/77/5.pdf.

Page 1
(S.1) Sicherheitsrechtliche Befragung zu Klärung von Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt und zur Feststellung von Versagungsgründen gemäß § 8 Abs. 1 AuslG des/der Name Vorname Auch bekannt als/Alias Geburtsdatum Geburtsort/Geburtsland Aktuelle Anschrift in Deutschland Bisherige Anschriften/Aufenthalte, auch ohne behördliche Anmeldung (z.B. Wohngemeinschaft) Staatsangehörigkeit Kinder und deren Aufenthaltsort Telefon Lichtbild Anmerkungen (S.2) A - Belehrung Der/die Befragte erklärt anlässlich der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung, dass er/sie über folgende Punkte belehrt worden ist. Bestätigt per Unterschrift Ich bin über den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung unterrichtet worden, die dazu dient, festzustellen, ob Bedenken gegen den weiteren Aufenthalt bestehen oder der Versagungsgrund der sicherheitsgefährdenden Betätigung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG vorliegt. Bestätigt per Unterschrift Ich bin darüber belehrt worden, dass gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 5 AuslG ein Ausländer in der Regel auszuweisen ist, der in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte im Bundesgebiet oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder
--------------------------------------------------------------------------------
Page 2
Organisationen macht, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind. Ich wurde auch darüber unterrichtet, dass gemäß § 46 Nr. 1 AuslG falsche Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung oder einer Duldung ebenso zur Ausweisung führen können wie die Nichtmitwirkung an Maßnahmen der Ausländerbehörde trotz Bestehens einer Rechtspflicht. Bestätigt per Unterschrift Mir ist bekannt, dass die nachfolgenden personenbezogenen Daten gemäß §64 a Abs. 2 AuslG an den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt, dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt zur Feststellung von Versagungsgründen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG übermittelt werden können. (S.3-5) B- Auskünfte In Kenntnis der Folgen unrichtiger Angaben beantworte ich folgende Fragen: Nr. Bitte ankreuzen! Fragen (bei Bejahung bitte ggf. Einzelheiten auf gesondertem Blatt ausführen) 1. Ja Nein Haben Sie sich in Deutschland jemals an Gewalttätigkeiten beteiligt? Haben Sie in Deutschland jemals zu Gewalttätigkeiten aufgerufen? Haben Sie sich außerhalb Deutschlands jemals an Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen? Waren Sie Opfer von Gewalttätigkeiten? Wurden Sie wegen Ihrer politischen Einstellung verfolgt? Wurden Sie wegen Ihrer religiösen oder weltanschaulichen Einstellung verfolgt? 2. Ja Nein Waren Sie Angehöriger einer in Deutschland oder im Ausland verbotenen Vereinigung? Waren Sie Angehöriger einer Vereinigung, die einer in Deutschland oder im Ausland verbotenen Vereinigung nahe steht? 3. Ja Nein Waren Sie jeweils Mitglied oder hatten Sie Kontakt zu einer in der Anlage genannten Vereinigung? Wenn ja, bitte in Anlage ankreuzen. 4. Ja Nein Hatten Sie jemals Kontakt zu einer Person, die einer solchen Vereinigung angehörte oder nahe stand?
--------------------------------------------------------------------------------
Page 3
5. Ja Nein Haben Sie eine oder mehrere dieser Vereinigungen oder ihr nahestehende Personen jemals durch Spenden oder in sonstiger Weise unterstützt? Sind Sie für eine oder mehrere dieser Vereinigungen oder ihr nahestehende Personen (und sei es nur aus Gefälligkeit, Höflichkeit oder Gastfreundschaft) tätig geworden? 6. Ja Nein Haben Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt ggf. auch unter einem anderen Namen oder einer anderen Identität in Deutschland aufgehalten? 7. Ja Nein Sind Sie jemals aus Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat ausgewiesen oder abgeschoben worden? 8. Ja Nein Besitzen Sie eine weitere Staatsangehörigkeit? 9. Ja Nein Haben Sie jemals Falschpapiere verwendet? 10. Ja Nein Sind Sie in einem anderen Staat wegen - terroristischer Handlungen gegen die Demokratie, den Rechtsstaat, die Freiheit der Religionsausübung gerichteter Bestrebungen - Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten verurteilt worden oder ist ein Verfahren wegen dieser Delikte anhängig? Sind Sie jemals vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden? 11. Ja Nein Haben Sie sich jemals in folgenden Staaten – Herkunftsstaat ausgenommen –aufgehalten? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Afghanistan Irak Iran Pakistan Sudan Tschetschenien Kaschmir Ehemaliges Jugoslawien 12. Ja Nein Sind Sie gemeinsam mit weiteren Personen (Verwandte, Bekannte, Freunde) eingereist? Nennen Sie deren Namen. 13. Ja Nein Waren Sie jemals im Besitz einer Schusswaffe? Wenn ja, warum? Hatten Sie eine dafür ggf. erforderliche Erlaubnis? Waren Sie Mitglied in einem Verein, bei dem der Schiesssport gepflegt wurde? 14. In welchen Vereinen waren Sie im übrigen in Ihrem Heimatland tätig?
--------------------------------------------------------------------------------
Page 4
15. Ja Nein Hatten Sie jemals eine verantwortliche Position in einer Einrichtung des Staates inne? (z.B. auch Universität etc.) Wenn ja, bitte näher ausführen: 16. Ja Nein Waren Sie jemals in Forschungszentren und anderen Einrichtungen in Deutschland oder im Ausland tätig, die mit der Entwicklung/Erforschung von ABC-Waffen oder Kampfstoffen befasst sind? 17. Ja Nein Haben Sie Wehrdienst geleistet? Wenn ja, wann und bei welcher Einheit: 18. Ja Nein Haben Sie an einer Spezialausbildung (Gebrauch von Sprengstoffen, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte etc.) teilgenommen? 19. Ja Nein Haben Sie je für einen Nachrichtendienst gearbeitet oder hatten Sie Kontakt zu einem Nachrichtendienst? 20. Ja Nein Möchten Sie unmittelbaren Kontakt mit Sicherheitsbehörden (Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden von Bund oder Land) aufnehmen? (Seite 6: ) C- Erklärung Ich bestätige, dass ich den Fragebogen sowie die Anlagen eigenhändig und wahrheitsgemäß ausgefüllt habe. Ort/Datum Unterschrift Bearbeitungsvermerk Ich bestätige, dass eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist und der Befragte den Fragebogen in meiner Gegenwart eigenhändig ausgefüllt hat. Name/Vorname der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters Unterschrift (Seite 7-11)
--------------------------------------------------------------------------------
Page 5
Anlage zu Frage 3 des Fragebogens der sicherheitsrechtlichen Befragung Waren Sie Mitglied oder hatten Sie Kontakt zu folgenden Vereinigungen? ja nein Abu-Nidal-Organisation (ANO) Abu Sayyaf Adalet ve Kalkinma Partisi – AKP ( Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) Al-Aqsa, e.V. Al-Gama’a Al-Islamiyya – Gl – (Islamische Gemeinschaft) Al Moqawama Al Islamiya (Islamischer Widerstand) Al-Qaida (Die Basis) Al Tawhid Arabische Mujahedin (Kämpfer für die Sache Allahs) Arbeiterkommunistische Partei Iran (AKP – Iran) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Babbar Khalsa Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA) Bolschewistische Partei Nordkurdistan/Türkei (BP – KK/T) Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) Demokratische Partei Kurdistans/ Irak (DPK-I) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke), in Deutschland seit 09.02.1983 verboten En Nahda (Bewegung der Erneuerung), Tunesien Europäische Moscheenbau und Unterstützungsgemeinschaft e.V. (EMUG) Fazilet Partisi – FP – (Tugendpartei) Flüchtlingshilfe Iran e.V. (FHI) Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. (ATIF)
--------------------------------------------------------------------------------
Page 6
Föderation der Arberimmigranten aus der Türkei in Deutschland e.V. (AGIF) Föderation der demokratischen Arbeitervereine aus der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (DIDF) Föderation der patriotischen Arbeiter- und Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (FEYKA – Kurdistan), in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) Föderation für demokratische Rechte in Deutschland (ADHF) Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK – KOM) Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) Gruppen des libanesischen Widerstandes (AMAL) Harakat Ul-Ansar (Kaschmir) Haus der Kurdischen Künstler e.V. (bisher: HUNERKOM) Hilafet Devleti (Kalifatstaat) auch: Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. (ICCB), seit 12.12.2001 verboten Hisb ut-Tahrir (Palästinenser) Hizb Al Da’Wa Al Islamiya (Partei des Islamischen Rufs /der islamischen Mission) Hizb Allah (Partei Gottes) International Sikh Youth Federation (ISYF) Internationale Bewegung Usbekistan Internationale Islamische Front Internationale Islamische Kampffront gegen Juden und Kreuzritter Irakisch-Islamische Gemeinschaft Deutschlands (IIGD) Iranische Moslemische Studenten-Vereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V. (IMSV) Islamische Avantgarden
--------------------------------------------------------------------------------
Page 7
Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) und deren Islamische Zentren (IZ) Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) Islamische Heilsarmee (AIS) Islamische Heilsfront (FIS) Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Islamischer Bund Palästina (IBP) Jihad Islami – JI – (Islamischer Heiliger Krieg) Khatme Nabuwat-Bewegung (Siegel des Propheten), Pakistan Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) Konföderation für demokratische Rechte in Europa (ADHK) Kurdische Demokratische Volksunion (YDK) bisher: Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Kurdischer Roter Halbmond (HSK) Kurdistan Informationsbüro in Deutschland (KIB), seit 02.03.1995 verboten Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) Kurdistan-Komitee e.V., Köln, in Deutschland seit 26.11.1993 verboten Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Mudjahedin (sonstige) Muslimbruderschaft (MB) Nationale Islamische Front (NIF), Sudan Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) Ostanatolisches Gebietskomitee (DABK)
--------------------------------------------------------------------------------
Page 8
Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ) Partei der freien Frauen (PJA) bisher: Union der freien Frauen aus Kurdistan (YAJK) Partei der Nationalen Bewegung (MHP) Partizan Patriotische Union Kurdistans (PUK) Refah Partisi – RP – (Wohlfahrtspartei) Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), in Deutschland seit 13.08.1998 verboten Saadat-Partisi – SP – (Glückseligkeitspartei) Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Solidaritätskomitee mit den politischen Gefangenen in der Türkei (DETUDAK) Tabliqhi Jamaat (Pakistan) Türkische Arbeiter- und Bauernbefreiungsarmee (TIKKO) Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Türkische Volksbefreiungspartei-Front (THKP-C Devrimci Sol), in Deutschland seit 13.08.1998 verboten Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB) Union der Journalisten Kurdistans (YRK) Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) Union der patriotischen Arbeiter Kurdistans (YKWK) Union islamischer Studentenvereine in Europa (U.I.S.A.) Union zur Pflege der kurdischen Kultur und Kunst (YRWK)
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Page 9
Verband der StudentInnen aus Kurdistan (YXK) Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V. (AMGT) Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK) Volksbewegung von Kosovo (LPK) Volksfront für die Befreiung Palästinas – Generalkommando (PFLP – GC) Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP)

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117997
09/12/2003 20:45
09/12/2003 20:45
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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http://www.proasyl.de/texte/mappe/2003/75/4.pdf

Katja da kannst du alles nachlesen, falls du es immer noch nicht glauben tust das dies wegen der Terrorbekämpfung weltweit eingeführt wurde.
Warum hätte sonst mein Bekannter der eine Vietnamesin geheiratet hat hier in D auch zur Befragung gemußt und sie zeitgleich in Vietnam.
Was sein kann das man die Fragen auch schriftlich beantworten muß, hier in Deutschland oder auch in Tunis.

Aber mir soll es egal sein, ich habe dieses Problem nicht, nur komisch ist es das ich fast täglich dazu Anfragen bekomme und wenn ich dann verschiedene Fragen raus schicke, und sie die Befragung hatten, kommt oft eine Mail zurück mit den Worten: Danke es waren genau die Fragen und wir wurden auch zeitgleich befragt und das gleiche.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117998
10/12/2003 08:43
10/12/2003 08:43

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Anonym
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Nein, Claudia, ich glaube es immer noch nicht, weil schlichtweg in vielen ABHs nicht so gehandelt wird! Man soll doch bitte hier aufhören zu sagen "Es ist IMMEr so und so"...das ist schlichtweg nicht wahr...dieses Forum hier hat meine Freundin wegen solcher Behauptungen fast in den Wahnsinn getrieben....und was kam bei der ABH? Nichts...also...man kann es nicht verallgemeinern....

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #117999
10/12/2003 08:52
10/12/2003 08:52

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Anonym
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Ich glaube, daß hier ein prinzipielles Problem vorliegt. Jedes Bundesland, jede Stadt, jede ABH geht anders mit diesen Dingen um. Vermutlich sogar jeder Sachbearbeiter und der dann auch vermutlich wieder täglich unterschiedlich - je nachdem ob er Zeit und Lust hat, sich die zusätzliche Arbeit auf zu bürden. Man kann einfach nicht sagen, wie es immer ist, denn es ist oft ganz anders, als es bei jemanden anders war.
LG Anna

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118000
10/12/2003 09:07
10/12/2003 09:07
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Andrea37 Offline OP
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Andrea37  Offline OP
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Wow,- hätte nie gedacht, dass ich mit meiner Frage solche Diskussionen hervorrufe...
Finde es aber echt spannend und verfolge alles genau. Es ist wohl tatsächlich so das es überall anders gehandhabt wird. Ich finde es gut sich Informationen/Anregungen im Forum holen zu können. Aber verrückt machen darf man sich nicht. Hab ich teilweise auch getan, aber außer meinem hohen Blutdruck und meinem zusätzlichen Stress und vielen schlaflosen Nächten hat das nichts gebracht. Letztendlich muss man ja doch abwarten und ich hoffe das morgen alles gut läuft. Wir wurden definitiv beide für morgen 10h bestellt und das macht Stuttgart wohl seit fast zwei Jahren so. Könnte einer von uns nicht erscheinen werden tatsächlich beide Termine verschoben. Da unsere Liebe aber echt ist, wir wirklich beieinander sein wollen und es jetzt gestern auch noch mit meinem neuen Job geklappt hat (und damit auch die finanzielle Situation geklärt ist...) sehe ich alles positiv und warte ab. Daumen drücken kann aber nicht schaden!!! Danke an alle für die vielen Infos, Andrea

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118001
10/12/2003 09:10
10/12/2003 09:10

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Anonym
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danke Anna, genau das meinte ich... [daumen] ..und da finde ich solche Aussagen wie von Claudia wenig hilfreich, sorry...hier geht es nicht darum "Ich habe aber recht"...

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118002
10/12/2003 09:21
10/12/2003 09:21
Joined: May 2001
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Andrea in Berlin, Frankfurt und Hamburg wird dies auch so gehand habt, Landkreis Greiz auch und Gera auch.

Andrea ich drücke dir die Daumen und du wirst sehen das dein schatz in den nächsten 14 Tagen bei dir sein wird.

Die Befragung und dann geht es schnell, auch wenn man mir dies jetzt nicht glauben tut, warte ab.
Susi auch ein Mitglied im Forum, der hat man hier auch sonstige Dinge erzählt und es war genau so wie ich es ihr schrieb, und sie ist in berlin oder bei Berlin.
Ihr Schatz ist nun seit Freitag bei ihr in Deutschland, die Befragung fand zur gleichen zeit hier in D und er in Tunis statt, sie mußte es schriftlich ausfüllen er mündlich und es waren die gleichen Fragen.

Komisch das es bis jetzt bei den wo diese Befragung durchgeführt wurde, immer gleich war.
Die Antworten werden von Tunis dann nach Deutschland geschickt, per Fax usw. und sie werden verglichen, dann gibt die AHB die Zustimmung.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118003
10/12/2003 09:27
10/12/2003 09:27

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Anonym
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ich sag es auch nochmal, es ist nicht immer überall gleich. bitte claudia zeig doch auch mal ein wenig einsicht!
mein mann bekam bei der antragstellung 4 fragen zu meiner adesse, und meiner familie gestellt, und die 5. war, wie wir uns unterhalten. danach war alles erledigt. ich mußte eine woch später zur ABH, aber nur um die verpflichtung zu machen, keine fragen kein nix!!!!
vielleicht sollten die leute, die es betrifft es einfach mal auf sich zukommen lassen. denn wenn man wirklich den anderen heiraten möchte (weil man ihn liebt!!), kann einem doch nicht viel passieren, denn dann weiß man doch mit sicherheit so gut wie alles wichtige über ihn! (sollte man zumindest!!!)

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118004
10/12/2003 09:39
10/12/2003 09:39

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Anonym
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@Andrea: In Berlin wird es mitnichten so gehandhabt.
Sach mal Claudia, WILLST oder KANNST du das jetzt nicht begreifen?

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118005
10/12/2003 09:58
10/12/2003 09:58
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gluehwuermchen Offline
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gluehwuermchen  Offline
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Hallo Claudia,

kann es sein das du einen anderen Fragebogen meinst ?
Mit dem Fragebogen zur Terrorbekämpfung hast du Recht, der ist im Frühjahr dieses Jahres eingeführt worden. Aber diese Fragen muß nur der ausl. Partner beantworten, nicht die Frau !! Und das auch erst hier in D, wenn er seine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Ich persönlich finde diese Fragen jedoch sowas von lächerlich, da niemand zugeben würde, Mitglied in irgendeiner terroristischen Organisation zu sein. [Boah!]

Aber Andrea wollte wissen, welche Fragen ihrem Mann in der Botschaft und ihr auf der Ausländerbehörde gestellt werden. Und da muß ich dir wiedersprechen.
Meinem Mann wurden 5 Fragen bei dem Visumsantrag gestellt und das war´s. Ich mußte nicht einmal persönlich bei der ABH erscheinen, ging alles per Post.
Wie sollen sie denn das bei allen Leuten zeitgleich schaffen ? [Breites Grinsen]
Was ist, wenn der Mann zu seinem Termin erscheint und die Frau z.B. ihren Termin aus beruflichen Gründen verschieben muß ? Ich kann mir nicht vorstellen, das sie den Mann nach Hause schicken und ihm einen neuen Termin mitteilen.

LG Kerstin [winken3]

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118006
10/12/2003 10:22
10/12/2003 10:22
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kate Offline
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Wechselhaft
Hallo Andrea,

meine Freundin in der Stadtverwaltung sagte mir auch, dass es in Stgt seit zwie Jahren so gehandhabt wird. Das läuft schon, nimm noch Fotos von deiner Hochzeit mit, die hat die Schabearbeiterin gleich als Beweis mit hinzu gezogen. ´Du hattest jetzt Stress bis es soweit war aber du sirst sehen dafür ist die Erteilung der Aufnethaltserlaubnis ein Kinderspiel weil sie das gleich mit bearbveitet, da gibt es dann auch keine Befragung zur Terrorbekämpfung mehr.

LG und viel Glück, wenn du magst kannst du dich nochmal per Mail emlden, wenn du noch moralische Unterstützung brauchst...

Katja

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118007
10/12/2003 10:35
10/12/2003 10:35
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Salecha Offline
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Hallo Claudia,

sorry, wenn auch ich dir widersprechen muss. Auch in Frankfurt wird es nicht immer so gehandhabt. Wie ich gestern schon geschrieben habe, mußte mein Mann auch die 5 Fragen in Tunis beantworten und ich habe alle Unterlagen per Fax an die AB geschickt. 4 Wochen später hatte mein Mann sein Visum (dieses Jahr im März). Auch die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung war relativ schnell erledigt. Hier gab es bei mir nur Fragen, da ich noch einen Zweitwohnsitz ca 350km von Frankfurt entfernt habe. Dieser Zweifel war jedoch schnell entkräftigt und mein Mann hatte innerhalb kürzester Zeit seine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahren - ohne Befragung.

Andrea dir wünsche ich alles Gute und hoffe, dass du die Warterei bald überstanden hast.

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118008
10/12/2003 13:50
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tornado Offline
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Katja
Und jetzt bleiben deine Fragen unbeantwortet, auch nichts Neues [Durcheinander]
Vielleicht kann und will sie nicht, wer weiss [Durcheinander]
Gruss Tornado

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118009
10/12/2003 14:44
10/12/2003 14:44
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Kerstin die Fragen zur Terrorbekämpfung werden gleichzeitig mit gestellt, wobei die Frau auch einige dazu beantworten muß, sonst wäre es sinnlos.

Heidelberg ist es übrigens auch so, zeitgleiche Befragung und die Fragen sind auf beiden Seiten die gleichen.

Claudia

Re: Fragen der ABH wegen Familienzusammenführung #118010
10/12/2003 22:28
10/12/2003 22:28

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Claudia, ich fasse es nicht...echt nicht...ich glaube, du KANNST es nicht verstehen....

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