Noch was:
Auch wenn der Ehegatte eine Straftat begangen hat, darf das Visum nicht verweigert werden, die Strafhöhe darf eben nur nicht mehr als drei Jahre (!) betragen. Das hat mir mein Anwallt bestätigt und steht auch so im Gesetzbuch, das dieses Jahr im Sommer erschienen ist!
Viel Glück und LG Meryam