Claudia, ich habe doch auch schon etwas am 02.12.03 dazu reingestellt: [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Zitat:
Quelle: http://www.info4alien.de/
-> FAQ
-> Eheschließung/Ehegattennachzug
-> Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen oder fehlendem Wohnraum scheitern?

Ja, das ist möglich. Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der hier lebende Ehegatte den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit sicher stellt. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG verweist.