Dagmar von FFm weiß ich es aber hier ging es um Stuttgart und da mir nun einige Fälle aus Stuttgart bekannt sind, ist es komisch das die gleiche Behörde es einmal verlangt und beim anderen wieder nicht und deshalb fragte ich nach.

Wir sollten mal aufpassen das wir nicht verschiedene Dinge mischen hier.

Bei einem Touristenvosa da wird immer auf das Einkommen der Einladenden Frau / Mann / Person geschaut und wenn man Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld bekommt kann dies abgeleht werden, das ist richtig.

ABER:

wenn man verheiratet ist und der Mann / die Frau einreisen möchte mit einem Visum auf Familienzusammenführung, darf dies laut Auskunft von heute OLG D-dorf nicht abgelehnt werden, Abgelehnt werden darf es hier nur wenn bei der Einreisdenden Person eine Straftat vorlag oder liegt.

Ich fragte heute extra bei einem sehr sehr guten freund beim OLG nach und er bestätigte mir dies so und es gab die letzten Jahre auch keine Änderungen, es geht aber hier nur um ein Visum auf Familienzusammenführung.

Claudia