Dagmar komisch ist aber dann das die gleiche Behörde bei manchen diese Formular einsetzt und bei manchen nicht, von was wird dies ddenn dann abhängig gemacht?
die Einreise des Mannes darf nicht verweigert werden, wenn das Einkommen der Frau niedrig ist. Es darf auch nicht abgelehnt werden wenn die Frau Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe usw. bekommt.
Denn es handelt sich nicht um ein Besuchervisa wo diese Punkte zutreffen und auch aus diesen Gründe das Visa abgelehnt werden darf, hier handelt es sich um Familienzusammenführung und einem Deutschen Staatsbürger darf dies nicht verwehrt werden, das einzige wo es verwehrt werden darf ist: wenn der Mann (Tunesier) Straftaten begannen hat und diese auch Aktenkundig sind.
Wie Katja schon schrieb, darf man deinem Mann Andrea die Einreise nicht verwehren.
Claudia